Nebenwirkungen nach Impfungen gegen das Coronavirus treten nur selten auf. Betroffenen stehe dann jedoch ein Aufopferungsanspruch zu. Eine Anwältin klärt auf, wer bei einem Impfschaden haftet.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie setzt die Bundesregierung vor allem auf Impfungen. Doch das Tempo der Impfkampagne ist eher schleppend. In Deutschland erhielt bislang nur jeder Fünfte mindestens eine Dosis. Wegen einiger tödlicher Thrombose-Fälle stoppte die Politik kürzlich die Verabreichung von Astrazeneca. Nun wird das Vakzin nur noch für Menschen über 60 Jahre empfohlen. Gleichzeitig sterben jedoch mehrere Hundert Menschen jeden Tag an Corona. Nebenwirkungen nach Impfungen treten nur selten auf. Wie gerechtfertigt ist der Impfstopp?
Nebenwirkungen nach Corona-Impfung! Wer haftet bei Impfschäden?
Bei solchen Entscheidungen drehe es sich auch um die Frage der Haftung bei Impfschäden, erklärt Dr. Britta Konradt, Ärztin und Anwältin für Medizinrecht, gegenüber der "Bild". "Geschieht eine Impfung zum Wohl und Schutz der Allgemeinheit aufgrund einer staatlichen Empfehlung, ist der Staat auch haftbar", sagt Konradt weiter. Wenn jemand im Zusammenhang mit einer Impfung krank wird, erleide er einen Impfschaden. Aus juristischer Sicht erbringe er somit ein "Sonderopfer", so die Expertin. Ein "Kollateralschaden, der nach einer Risiko-Nutzen-Analyse des Staates in Kauf genommen" werde.
Bis zu 20.000 Euro pro Monat! DAS steht Betroffenen bei einem Impfschaden zu
Betroffenen stehe dann ein "Aufopferungsanspruch" zu. Aufgrund der Impfempfehlung könne es in Einzelfällen für den Staat richtig teuer werden. Laut Anwältin Konradt könnte es zu Zahlung von bis zu 20.000 Euro pro Monat kommen. Diese Summe setze sich aus Grundrente, Ausgleichsrente, Berufsschadenausgleich, Heil- und Krankenbehandlung sowie Pflege- und Therapiekosten zusammen.
In solchen Prozessen ist es normalerweise sehr schwierig, den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung herzustellen. Bei Impfungen ist das jedoch völlig anders. Durch Impfschutzgesetze reiche nämlich eine einfache Wahrscheinlichkeit aus. Durch eine Rekonstruktion von Zeit und Ort spreche dann mehr für als gegen einen Impfschaden, sagt Konradt weiter. Wenn dasstaatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beispielsweise von einem Zusammenhang zwischen Astrazeneca und Gehirnvenen-Thrombosen ausgeht, sei Menschen oder Angehörigen von betroffenen Menschen ein "Aufopferungsanspruch" nahezu sicher.
DARUM sind die Hersteller der Impfstoffe nicht haftbar
Durchschnittlich treten bei Frauen zwischen 31 und 50 Jahren in Deutschland jährlich mindestens 300 Fälle von Hirnvenen-Thrombosen auf. Und das sogar völlig unabhängig von Medikamenten oder Impfungen, schreibt die "Bild". Das Paul-Ehrlich-Institut registrierte bis Mitte April 55 Fälle von Hirnvenen-Thrombosen nach fast vier Millionen Impfungen mit Astrazeneca. 42 Betroffene waren Frauen im mittleren Alter, sechs Frauen starben.
Doch nicht nur bei diesen Fällen könnten dem Staat Klagen drohen. Wer könne schon nachweisen, ob eine Hirnvenen-Thrombose nicht ohnehin in dieser Zeit aufgetreten wäre oder erst durch die Impfung?, stellt Britta Konradt zur Debatte. "Es dürfte die einfache Wahrscheinlichkeit, dass die Impfung mit einer anerkannten möglichen Nebenwirkung in einem zeitlichen Zusammenhang steht, reichen."
Die Hersteller der Impfstoffe müssen hingegen nicht mit einer Klagewelle rechnen. Sobald das Vakzin zugelassen ist, scheiden sie bei der Haftung aus, wenn der "Schaden ein vertretbares Maß nicht überschreitet". Wenn Ärzt:innen ihrer Aufklärungsplicht nachkommen, könne nur noch der Staat haften.
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