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Tödliches Familien-Drama: Tochter richtet Mutter eigenhändig hin, weil sie ihren Vater getötet hatte

Sie konnte ihrer Mutter nicht verzeihen: Eine Frau, die ihren gewalttätigen Ehemann umgebracht hat, wurde jetzt von ihrer eigenen Tochter hingerichtet. Der jungen Frau wurde das Recht zugesprochen, sich zu rächen.

Eine Frau hat ihre Mutter eigenhändig an den Galgen gebracht. (Foto) Suche
Eine Frau hat ihre Mutter eigenhändig an den Galgen gebracht. Bild: AdobeStock / fotola70 (Symbolbild)

Es ist ein Familien-Drama, das gleich mehrfach tödlich endete. Und hierzulande wohl nur mit einem Kopfschütteln quittiert werden kann. Vor 13 Jahren tötete Maryam Karimi im Iran zusammen mit ihrem Vater ihren gewalttätigen Ehemann, der sie immer wieder missbraucht hatte. Einer Scheidung wollte der Mann demnach nicht zustimmen. Also schritt die verzweifelte Frau selbst zur Tat und brachte ihren Mann um.

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Maryam Karimi tötet Ehemann nach jahrelangem Missbrauch und geht in Knast

Für ihre Tat nahm Maryam Karimi eine harte Strafe in Kauf. Die Frau verbrachte die vergangenen 13 Jahre hinter Gittern. Doch eine Gefängnisstrafe reichte ihrer Tochter einem Bericht des britischen "Daily Star" nicht aus. Zum Tatzeitpunkt sei die mittlerweile erwachsene Frau gerade einmal sechs Jahre alt gewesen. Vergeben konnte sie ihrer Mutter die Tat offenbar nicht. Deshalb wurde sie jetzt selbst aktiv und setzte sich für den Tod der Frau ein.

Sie brachte sie an den Galgen! Tochter erhängt Mutter nach Tod von Vater

Die Tochter habe den Tod ihrer Mutter durch den Strick selbst herbeigeführt, heißt es weiter. Maryams Vater, damals an den Taten beteiligt, wurde von den Behörden ebenfalls zur Hinrichtung gebracht, um die Leiche seiner Tochter hängen zu sehen. Weshalb er die Todesstrafe nicht erhalten hat, bleibt unklar.

Berichten zufolge wurde die Frau von ihrer eigenen Tochter nach einem Gesetz hingerichtet, das es Kindern ermöglicht, sich im Namen der "Gerechtigkeit" an ihren Eltern zu rächen. Die Todesstrafe schließt das explizit nicht aus. Qisās bezeichnet im islamischen Recht das Prinzip der Wiedervergeltung. Sie kann bei Tötung eines Menschen und bei nicht tödlicher Verwundung angewendet werden.

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/bua/news.de