Ein Landkreis geht jetzt auf die Barrikaden. Denn ein verurteilter Vergewaltiger kann nicht abgeschoben werden und soll nach seiner Entlassung in einer Gemeinde untergebracht werden. Wieso wird der Sex-Täter nicht in sein Heimatland zurückgeschickt?
Die Landkreis Cochem-Zell ist besorgt. Der wegen mehrere Sexualdelikte Abdi Mohamed M., der am 22. Februar 2014 illegal aus Somalia nach Deutschland flüchtete, wird nicht abgeschoben. Das bedeutet: Nach seiner Entlassung bleibt er in Deutschland. Schon im Sommer könnte er auf freien Fuß kommen. Darüber berichtete am Mittwoch "Bild".
Nach dem Vergewaltigungs-Horror: Sex-Täter kann nicht abgeschoben werden
Wenige Wochen, nachdem Abdi Mohamed M. nach Deutschland kam, vergewaltigte er am3. März 2014 ein 16-Jährige und attackierte eine 21-Jährige. Einen Tag später wurde er festgenommen und wegen der Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Sex-Täter fiel im Knast wegen sexueller Delikte auf
Seine Haftstrafe wurde nachträglich verlängert, weil er in der JVA Dietzexhibitionistische Handlungen vor weiblichen Bediensteten ausführte, beleidigte und wegen sexueller Nötigung auffiel. Vermutlich wird er schon im Juli 2021 entlassen. Das macht den Landkreis Cochem-Zell zu schaffen, weil sie ihn aufnehmen sollen. Sie wollen sich nun dagegen wehren.
Landkreis wehrt sich gegen Unterbringung von verurteiltem Straftäter
"Die Sicherheit unserer Bevölkerung steht in dem Fall ganz oben. Anhand des Vorstrafenregisters handelt es sich ganz offensichtlich um einen gewaltbereiten Menschen, so dass weitere Straftaten nicht auszuschließen sind. Daher werden wir alles daran setzen, dass wir den Betroffenen nicht aufnehmen müssen", sagte Selina Höllen, Sprecherin des Landkreises gegenüber "Bild".
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DESHALB kann der Mann nicht abgeschoben werden
Wie "Bild" berichtet, wurde sein Asylantrag abgelehnt. Aber der illegal eingereiste Mann kann nicht abgeschoben werden. "Zur Abschiebung wird ein Rückreisedokument benötigt, welches von den somalischen Behörden ausgestellt werden muss. Die somalischen Behörden stellen aktuell kein Rückreisedokument aus. Insofern ist eine Abschiebung im Moment nicht möglich", so Selina Höllen. Der Landkreis wünscht sich, dass Abdi Mohamed M. nach seiner Haftentlassung in einer geschlossenen oder bewachten Einrichtung untergebracht wird.
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bos/news.de
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