Vor mehr als 30 Jahren wurde eine junge Frau vor den Augen ihres Sohnes in Berlin-Neukölln ermordet. Der Tatverdächtige war 2019 schuldig gesprochen worden und saß in U-Haft - in einem zweiten Prozess erging nun der Freispruch.
Mehr als 33 Jahre nach dem Mord an einer Frau vor den Augen ihres kleinen Sohnes hat das Landgericht Berlin den Angeklagten in einem neu aufgelegten Prozess freigesprochen. Die Tat konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, wie es im Urteil am 21. Januar 2021 hieß. Dem 62-Jährigen, der rund zwei Jahre in Untersuchungshaft saß, wurde Haftentschädigung zugesprochen.
Mordverdächtiger (62) nach Schuldspruch in zweitem Prozess freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt hatte, kündigte bereits Rechtsmittel an. Der heute 62-Jährige war in einem ersten Prozess im September 2019 schuldig gesprochen worden. Die Verurteilung wegen Mordes hatte der Bundesgerichtshof (BGH) aber auf Revision des Angeklagten aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung zurückgewiesen.
Mord in Berlin-Neukölln 1987: Frau (30) vor den Augen ihres Sohnes getötet
Die 30-Jährige war im September 1987 in ihrer Wohnung in Berlin-Neukölln getötet worden. Die Polizei tappte in dem Fall lange im Dunkeln. Anfang 1991 waren die Ermittlungen eingestellt worden. Ab 2015 wurden dann am Tatort sichergestellt Spuren mit neuen Methoden überprüft. Eine an Kleidung der Getöteten sichergestellte DNA-Spur habe 2018 zu dem deutschen Angeklagten geführt. Nach Gewalttaten in den 1980er Jahren sei sein genetischer Fingerabdruck in der Datenbank des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert gewesen.
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Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen endet in Freispruch
Der Staatsanwalt ging in seinem Plädoyer von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Weil die zweifache Mutter, die er über eine Anzeige kennengelernt habe, nach einigen Treffen Geld für Sex verlangt habe, sei er verärgert und wütend gewesen. Das Gericht schloss sich aber dem Antrag der Verteidiger an.
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loc/news.de/dpa
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