Im Frühling 2019 verschwand eine Artistin des Europa-Parks. Knapp drei Wochen später wurde ihre Leiche im Altrhein entdeckt. Der kubanische Lebensgefährte der Toten bleibt dem Prozess in Freiburg jedoch fern.
Der Prozess um den Tod einer Artistin des Europa-Parks hat nicht wie geplant in Freiburg beginnen können, weil der wegen Totschlags angeklagte Ex-Freund der Toten sich in seinem Heimatland Kuba aufhält.
Prozess in Freiburg geplatzt: Des Totschlags angeklagter Kubaner nicht vor Gericht erschienen
Der Angeklagte sei wegen der Corona-Pandemie nicht angereist, sagte dessen Anwalt Florian Rappaport. Sein Mandant wolle sich dem Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig stellen; weil kein Auslieferungsabkommen mit Kuba existiere, könne sein Mandant ohnehin nicht gegen seinen Willen vorgeführt werden.
Das Verfahren sei am 22. Januar 2021 ausgesetzt und die weiteren geplanten Termine seien aufgehoben worden, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob ein neuer Termin festgelegt werde.
Artistin tot im Altrhein gefunden: Kubanischer Lebensgefährte des Totschlags angeklagt
Dem 31-jährigen Kubaner wird vorgeworfen, seine damalige Freundin Ende April 2019 in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen in Rust (Ortenaukreis) auf einem Platz des Europa-Parks umgebracht zu haben.Danach soll er die Leiche in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen beschwert und in den Altrhein geworfen haben. Erst knapp drei Wochen später hatten Angler den Sack samt Leichnam gefunden. Das Artisten-Paar hatte laut Staatsanwaltschaft in Deutschlands größtem Freizeitpark gearbeitet. Die Tote war zudem nach Angaben des TV-Senders RTL im Jahr 2010 in der Show "Das Supertalent" aufgetreten.
Ein Haftbefehl gegen den Angeklagten besteht nicht. Er kam im Herbst 2019 aus der Untersuchungshaft frei.
Nach Tod von Artistin: Angeklagter wegen Corona-Pandemie in Kuba
Danach sei sein Mandant zu seiner Familie nach Kuba zurückgekehrt, sagte Rechtsanwalt Florian Rappaport der Deutschen Presse-Agentur. Wegen der schweren Vorwürfe, die im Raum standen, sei er nicht mehr für Auftritte gebucht worden. Sein Mandant habe durchaus vor, in Zukunft vor dem Gericht zu erscheinen und den Prozess so erst zu ermöglichen. "Das sind fürchterliche Vorwürfe. Damit kann man ja schlecht leben", sagte Rappaport. Jedoch hindere den Angeklagten derzeit die Corona-Pandemie am Reisen. Überdies werde sein Mandant dann rein freiwillig anreisen, denn aus Kuba könne er gegen seinen Willen nicht vorgeführt werden.
Artistin tot im Altrhein entdeckt - Todesursache blieb unklar
Im Herbst 2019 hatte es so ausgesehen, als komme der Fall gar nicht vor Gericht. Damals hatte das Landgericht Freiburg ein Verfahren gegen den Kubaner abgelehnt und den Haftbefehl aufgehoben. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Rechtsmediziner hätten bei der Obduktion des teilweise verwesten Leichnams der Artistin die genaue Todesursache nicht klären können. Auch hätten die Ermittlungen der Polizei kein "tragfähiges Motiv des Mannes für eine Tötung der Frau erbracht", hieß es damals.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage beschwerten sich über die Entscheidung beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Das beschloss dann, dass ein Fremdverschulden naheliege und der Verdacht einer vorsätzlichen Tötung durch den Angeklagten in einer Hauptverhandlung geklärt werden müsse. Spuren in einem Trailer im Europa-Park und am Leichnam sowie Beobachtungen von Zeugen sprechen den Angaben zufolge dafür, dass der Angeklagte den Tod der Frau verschuldet habe. Darüber hinaus gebe es keine Anhaltspunkte für einen Unfalltod.
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loc/news.de/dpa
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