Wie konnte eine Ärztin einer schwangeren Frau nur so etwas antun? Bei der Geburt soll eine Medizinerin eine werdende Mutter getötet haben. Das Unglaubliche: Sie war bei der OP betrunken. Die ganze Geschichte lesen Sie hier.
Für eine werdende Mutter in Frankreich endete die Geburt in einem tödlichen Martyrium. Bei einem Notkaiserschnitt hat eine Ärztin sie falsch intubiert und den Beatmungsschlauch nicht in die Luft-, sondern in die Speiseröhre gesteckt. Daraufhin kam es zu einem Sauerstoffmangel und Xynthia Hawke (28) erlitt einen Herzstillstand. Das Unfassbare: Die Ärztin hätte gar nicht arbeiten dürfen, denn sie war betrunken.
Tödlicher Ärztefehler! Schwangere stirbt durch betrunkene Ärztin an Herzstillstand
Wie die "Sun" am berichtete, war Xynthia überfällig und hätte ihr Baby am 26. September 2014 entbinden müssen.Helga Wauters (51) leitete dann durch eine Epiduralanästhesie die Geburt auf der Entbindungsstation des Orthez-Krankenhauses in der Nähe der Stadt Pau ein. Während der Entbindung kam es zu Komplikationen. Die Ärztin beschloss die gebürtige Britin unter Vollnarkose zu setzen. Bevor sie operiert wurde nahm sie einen starken Alkoholgeruch bei der Anästhesistin wahr.
Betrunkene Ärztin steckt Schwangerer Frau Beatmungsschlauch in Speiseröhre
Die Ärztin begann dann den Beatmungsschlauch fälschlicherweise in die Speiseröhre einzuschieben und benutzte auch zuerst nicht das Beatmungsgerät, sondern eine Beatmungsmaske. Xynthia erwachte während der Geburt aus der Narkose. Sie musste sich erbrechen und schrie "Es tut weh". Daraufhin zog die Medizinerin den Beatmungsschlauch heraus. In dieser Zeit wurde die Patientin nicht mit genügend Sauerstoff versorgt und starb wenige Tage später. Eine OP-Schwester verglich die Not-OP mit einem Kriegsgebiet. Ihr Baby kam trotz des tödlichen Vorfalls gesund auf die Welt.
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Ärztin verurteilt nach tödlicher Not-OP
Die Ärztin wurde später angeklagt und vor wenigen Tagen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Sie darf nach ihrer Entlassung nie wieder als Ärztin arbeiten und muss den Angehörigen 1,3 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
Vor Gericht bestritt sie die Anschuldigungen betrunken gewesen zu sein und beschuldigte ihre Kollegen. Sie sagte, dass sie wie jeden Morgen ein Glas Wasser, gemischt mit Wodka getrunken hätte. Am Abend zuvor trank sie mit Freunden eine Flasche "Rosewein" aus. Die Untersuchungen zeichnen aber anderes Bild. Sie hatte 2,38 Gramm Alkohol pro Liter im Blut. Das entspricht zehn Gläsern Wein. Die Frau wurde bereits einmal wegen ihres Alkoholproblems in Belgien gefeuert.
Hawkes Partner Yannick Balthazar, der bei der Urteilsverkündung anwesend war, sagte: "Die Justiz hat für diese Art von Arzt, der in meinen Augen kein Arzt ist, ein Beispiel gesetzt".
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bos/bua/news.de