Erstellt von - Uhr

November-Lockdown ab 02.11.2020: Welche Regeln gelten ab Montag in welchem Bundesland?

Am Montag, dem 2. November 2020, macht Deutschland dicht: Mit dem zweiten Corona-Lockdown soll die Ausbreitung der Pandemie eingedämmt werden. Welche Regeln und Beschränkungen gelten in welchem Bundesland?

Im Zuge des November-Lockdowns werden gastronomische Einrichtungen in Deutschland geschlossen. (Foto) Suche
Im Zuge des November-Lockdowns werden gastronomische Einrichtungen in Deutschland geschlossen. Bild: Bernd Thissen / picture alliance / dpa

Jetzt Einschränkungen hinnehmen, um sich an Weihnachten wieder treffen zu können - das ist das Ziel der einschneidenden Corona-Maßnahmen, die am 2. November in Kraft treten und bis Monatsende gelten sollen.

Die Bundesländer haben die meisten Bund-Länder-Beschlüsse eins zu eins übernommen. Es gibt aber auch feine Unterschiede zwischen den Ländern. Hier ein Überblick.

November-Lockdown mit Kontaktbeschränkungen: Was gilt ab Montag (02.11.2020) in welchem Bundesland?

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

BAYERN: In Bayern gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum.

BADEN-WÜRTTEMBERG: Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch in Baden-Württemberg.

BERLIN: Kinder bis zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.

BREMEN: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.

HAMBURG: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.

SACHSEN: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Welche aktuellen Regeln gelten im November-Lockdown in der Gastronomie und für Freizeiteinrichtungen?

Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

BAYERN: Veranstaltungen aller Art werden untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.

BERLIN: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind verboten.

SACHSEN-ANHALT: Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.

THÜRINGEN: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeltfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

Knallhart-Regeln zur Pandemie-Bekämpfung: Sporteinrichtungen bleiben im Lockdown geschlossen

Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

BERLIN: Für Kinder bis zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.

THÜRINGEN: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht gegeben werden.

Reise-Regeln für den Lockdown: Diese Beschränkungen haben ab dem 02.11.2020 Gültigkeit

Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

BAYERN: Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen.

BRANDENBURG: Es dürfen ab kommenden Montag keine Touristen mehr aufgenommen werden. Touristen, die sich bereits in Hotels in aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch abreisen.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Grundsätzlich dürfen vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

NIEDERSACHSEN: Urlauber, die bereits vor dem 2.11. angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Touristen müssen bis spätestens Montag abreisen. Für Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5.11.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Touristen, die vor dem 2. November angereist sind, müssen nicht abreisen. Eine Verlängerung der ursprünglichen gebuchten Zeit ist aber nicht erlaubt.

Deutschland-Lockdown im November 2020: Das gilt jetzt in Dienstleistungsbetrieben

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SACHSEN-ANHALT: Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.

THÜRINGEN: Nicht nur Friseursalons, sondern auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen bei Einhaltung der Hygienekonzepte weiter öffnen.

Der Einzelhandel bleibt für den regulären Verkauf geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig in einem Ladengeschäft oder Supermarkt sein dürfen.

Schule trotz Corona-Pandemie: Keine Schulschließungen zum November-Lockdown geplant

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

BERLIN: In Berlin sollen Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet bleiben. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.

SACHSEN: Bibliotheken sollen offen bleiben.

SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.

THÜRINGEN: Auch in Thüringen bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.

Was müssen Arbeitnehmer und Firmen im Corona-Lockdown ab November 2020 beachten?

Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden. Übrigens:So verschlanken Sie Ihre Stromrechnung trotz Homeoffice

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/news.de/dpa

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.

Bleiben Sie dran!

Wollen Sie wissen, wie das Thema weitergeht? Wir informieren Sie gerne.