Einfach abscheulich! Im walisischen Swansea musste sich ein Mann vor Gericht verantworten, der seine Freundin regelrecht als Sklavin gehalten hat. Nach dem körperlichem Missbrauch sperrte der Täter sein Opfer in einen Schrank ein.
Es müssen unfassbare seelische und körperliche Qualen gewesen sein, die ein Mann seiner Lebensgefährtin im walisischen Manselton, einem Vorort von Swansea, über einen längeren Zeitraum zugefügt hat. Vor einem Gericht musste sich der Angeklagte Shane Bowen jetzt für seine grauenhaften Taten verantworten, wie der britische "Daily Star" aktuell berichtet. Gleich mehrmals habe der Mann seine Freundin attackiert, sie in aller Öffentlichkeit bedroht, gewürgt und misshandelt, schreibt das Blatt.
Gewürgt und geschlagen: Mann hält Freundin als Sklavin gefangen
Wie vor Gericht ausgeführt wurde, habe Shane Bowen dem namentlich nicht genannten Opfer das Leben regelrecht zur Hölle gemacht. In aller Öffentlichkeit habe er der Frau mit einem Kopfstoß zugesetzt, sie außerdem regelrecht gedrosselt. Zudem soll der Mann ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen haben, nachdem sie einen chinesischen Imbiss aus dem "falschen" Restaurant bestellt hatte. Wie bei "WalesOnline" über den Fall zu lesen ist, habe sich die Frau nicht nur wie eine Gefangene gefühlt. Sie sei von dem Täter regelrecht als Sklavin gehalten worden.
Horror-Freund sperrt Missbrauchs-Opfer in Schrank - Knast!
Bowen habe der Frau nicht nur untersagt, ihre Familie und Freunde zu treffen. Er habe ihr ebenfalls den Besitz und die Benutzung eines eigenen Handys verboten, ihr Geld einkassiert und es ihr nach seinen Vorstellungen zugeteilt. Bereits nach sechs Monaten Beziehung soll er das erste Mal ihr gegenüber gewalttätig geworden sein. Der traumatische Höhepunkt: Bowen sperrte die Frau nach dem Missbrauch in einen Schrank ein, wo sie verweilen musste.
Das Elend des Opfers wurde schließlich erst bei einer Polizei-Durchsuchung beendet. Shane Bowen, der bereits wegen Körperverletzung und Raub straffällig geworden war, wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Zudem darf er sich dem Opfer weitere fünf Jahre nicht nähern.
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rut/sba/news.de