Ein 17-Jähriger soll sich in Rostock an seiner eigenen Nichte (5) vergangenen haben. Pikant: Der Jugendliche wurde bereits im vergangenen Jahr zu einer Jugendstrafe verurteilt. Nun soll er erneut ein Kind vergewaltigt haben.
Entsetzen in Rostock: Nach der Vergewaltigung eines fünf Jahre alten Mädchens ermittelt die Polizei gegen einen Teenager. Mit gerade einmal 17 Jahren soll er sich schon einmal an einem Kind vergangen haben. Der "Nordkurier" hatte zuerst über den schockierenden Vergewaltigungsfall berichtet.
Missbrauchsfall in Rostock: Teenager (17) soll Nichte (5) vergewaltigt haben
Demnach habe sich der 17-Jährige Ende August an seiner eigenen Nichte (5) vergriffen. Dem Bericht nach ereignete sich der Vorfall in einer Rostocker Wohnung. Der Jugendliche wurde festgenommen. Die Polizei leitete Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ein. Anfang September erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl gegen den 17-Jährigen.
17-Jähriger soll weiteres Kind sexuell missbraucht haben
Besonders schockierend: Laut "Nordkurier" hatte der Teenager zum Tat-Zeitpunkt noch nicht einmal seine vorherige Jugendstrafe verbüßt, zu der er ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war. Wie berichtet wird, soll sich der damals 15-Jährige im Januar 2019 in einer Rostocker Kita, in der er als Praktikant tätig war, an einem Mädchen (5) vergangen haben. Während in der Mittagspause alle zu betreuenden Kinder schliefen, habe er sich nach Auskunft der Behörde der Fünfjährigen genähert und sie sexuell missbraucht. Wie das Portal zudem berichtet soll der Teenager das Kind aufgefordert haben, sein Glied zu berühren.
Jugendlicher verging sich in Kita an Mädchen
Der Vorfall kam nur ans Licht, weil das Kind seiner Mutter von dem Übergriff erzählte. Diese habe schließlich die Polizei eingeschaltet, berichtet der "Nordkurier". Die Kripo habe daraufhin mehrere Monate lang gegen den Beschuldigten ermittelt – und wertete sogar das Handy des Teenagers aus. Als der Vorfall bekannt wurde, habe die Kita das Praktikum beendet. Aktuell sitzt der Tatverdächtige in der JVA, wo er auf sein Urteil wartet.
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sba/bua/news.de