Erst geschlagen, dann in Brand gesetzt: Mit 84 Jahren hat eine Frau am Bodensee ihren ebenfalls betagten Ex-Mann getötet. Der Richter spricht von einem "absolut grausamen Mord" - aus Angst vor einem Rauswurf aus dem gemeinsam bewohnten Haus.
Wegen Mordes an ihrem Ex-Mann isteine 84 Jahre alte Frau in Konstanz zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass die Seniorin im Januar zunächst mit einem Fleischerhammer auf den 73-Jährigen eingeschlagen hatte. Als er ihr den Hammer abnehmen und einen Notruf absetzen konnte, übergoss die Frau ihn demnach gezielt mit Benzin und zündete es mit einem Streichholz an. Der Vorsitzende Richter sprach von einem "absolut grausamen Mord". (Az.: 4 Ks 40 Js 1553/20)
Mordprozess in Konstanz: Frau (84) schlägt mit Hammer auf Ex-Mann (73) ein und zündet ihn an
Nach Auffassung des Landgerichts hat die Frau ihren Ex-Mann getötet, weil sie Angst hatte, von ihm vor die Tür gesetzt zu werden. Das Zusammenleben zwischen den beiden sei vor der "schrecklichen Tat" durch Lieblosigkeit, gegenseitige Beleidigungen und gesundheitliche Probleme schwer belastet gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Die Frau habe sich noch Jahrzehnte nach der Trennung von ihm aushalten lassen, aber weder emotional noch finanziell etwas beigetragen. Der 73-Jährige sei zeitlebens ein fürsorglicher Mensch, während des Zusammenlebens aber zunehmend depressiv gewesen.
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Schließlich habe der Mann den Entschluss gefasst, sein Haus zu verkaufen und ein neues Leben mit einer neuen Partnerin zu beginnen. Das habe er der 84-Jährigen deutlich mitgeteilt. Für den Vorschlag, in ein Heim zu gehen, sei sie aber "überhaupt nicht zugänglich gewesen", sagte der Richter. Sie habe das inzwischen vermüllte Haus als ihre Heimat betrachtet. Nach dem angedrohten Rauswurf habe sie zunächst Suizidgedanken gehabt, auch das Haus habe sie anzünden wollen und dafür Benzin auf dem Balkon gelagert.
Die Frau selbst hatte gesagt, sie habe sich von ihrem Ex-Mann vernachlässigt und misshandelt gefühlt. Nach einer Gewaltandrohung habe sie eine Entschuldigung von ihm gewollt, aber nicht bekommen. Es sei aber nicht ihre Absicht gewesen, ihn zu töten.
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Die 84-Jährige sei zwar wegen beginnender Demenz und der psychisch belastenden Situation nur vermindert schuldfähig, so das Gericht. Es handle sich aber nicht um eine Affekttat, sondern um Mord mit einem gemeingefährlichen Mittel. Denn die Frau habe auch die Einsatzkräfte gefährdet, die das Feuer löschen mussten. Das hohe Alter und den schlechten Gesundheitszustand der Frau berücksichtigte das Landgericht bei seinem Urteil. Es sei aber unwahrscheinlich, dass die 84-Jährige das Ende ihrer Haftstrafe erleben werde, sagte der vorsitzende Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte aufgrund besonderer Umstände für eine Freiheitsstrafe von weniger als zehn Jahren.
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loc/news.de/dpa
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