Entsetzen hatte die Tat im November 2019 ausgelöst. Verantworten für den Tod ihres Halbbruders muss sich eine 15-Jährige. Am Mittwoch kam es am zweiten Verhandlungstag bereits zu einem Urteil.
Im Mordprozess gegen eine 15-Jährige, die ihren Halbbruder im Schlaf erstochen haben soll, hat das Landgericht Detmold an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) ein Urteil gefällt. Am zweiten Verhandlungstag sollten noch weitere Zeugen und ein Gutachter gehört werden. Der Experte sollte sich zur Schuldfähigkeit des Mädchens äußern und beurteilen, in welchem Entwicklungsstadium die 15-Jährige zum Tatzeitpunkt war. Der Prozess fand wegen ihres Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mord in Detmold: 15-Jährige wegen Mordes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt
Wegen Mordes an ihrem dreijährigen Halbbruder wurde die 15-Jährige aus Detmold zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Detmold blieben damit am Mittwoch unter der Höchststrafe des Jugendstrafrechts, weil die Jugendliche voll geständig war.
Mordprozess in Detmold: 15-Jährige ersticht Bruder im Schlaf
Laut Anklage hat das Mädchen im November 2019 mit 28 Stichen auf seinen schlafenden Halbbruder eingestochen und den Dreijährigen getötet. Die Eltern waren zu diesem Zeitpunkt nicht in der Wohnung. Die 15-Jährige selbst hatte sich nach ihrer Festnahme als Täterin bezeichnet, aber Erinnerungslücken angegeben.
Lesen Sie auch: Bruder erstochen! DAS sagt die Mutter nach 1. Verhandlungstag
Gründe für Tat bislang unklar! Psychiatrisches Gutachten soll Klarheit bringen
Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Angehörige hatten am Abend die Leiche des Jungen gefunden und die Polizei alarmiert. Noch offen ist das Motiv für die Tat. Auch zu dieser Frage soll der psychiatrische Gutachter Antworten liefern.
Die Jugendliche war am Folgetag im etwa neun Kilometer vom Tatort entfernten Lemgo festgenommen worden. Ein Zeuge hatte sie bei ihrer Flucht beobachtet und die Polizei gerufen. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, leistete sie keinen Widerstand und war nach Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft in "ruhiger Verfassung". Sie soll die Nacht zuvor im Freien verbracht und den Weg in die Nachbarstadt zu Fuß auf unbefestigten Wegen zurückgelegt haben.
Abneigung als Tat-Motiv? Mädchen (15) erzählte Freundin von ihrem Vorhaben
Bislang gibt es zum Motiv nur Spekulationen. Die Jugendliche soll eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt haben, wie die Staatsanwaltschaft Detmold am Tag nach der Tat sagte. Vor dem Prozessauftakt hatte sich der Verteidiger der 15-Jährigen geäußert. "Mit dem psychiatrischen Gutachter hat sie kooperiert. Sie will ja selber wissen, was genau passiert ist", sagte Anwalt Helmut Wöhler. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, soll das Mädchen vor der Tat gegoogelt haben, wie man jemanden tötet. Zudem soll die 15-Jährige einer Freundin geschrieben haben, dass sie ihren Bruder umbringen wolle.
Das Jugendstrafrecht sieht eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, sollte die 15-Jährige wegen Mordes verurteilt werden.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.
sba/loc/news.de/dpa