Seit dem Ausbruch von Corona in Deutschland ist ein Besuch beim Arzt für Patienten und Ärzte schwieriger geworden. Was Sie jetzt über Arzttermine, Rezepte, Überweisungen, Krankengeld und Co. wissen müssen, erfahren Sie hier.
Das Coronavirus hat unser Leben mächtig durcheinandergebracht. Aktuell noch immer die wichtigsten Regeln: Abstand halten, soziale Kontakte vermeiden und zu Hause bleiben. Aber was wird nun mit unseren Arztbesuchen, Rezepten, Überweisungen und Psychotherapien? Können Arzttermine überhaupt noch wahrgenommen werden? Welche Sonderregelungen gibt es für Rezepte und andere notwendige Behandlungen? Was gesetzlich Krankenversicherte während der Corona-Krise wissen müssen, das erfahren Sie hier.
Arztbesuche in Zeiten von Corona: Werden jetzt alle Termine abgesagt oder kann ich noch zum Arzt?
Im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung hat Dr. Kai Behrens vom AOK-Bundesverband einige der wichtigsten Fragen rund um die Themen Arztbesuche, Arzneimittel, Krankschreibung, Corona-Test, Therapien, Krankengeld und Co. beantwortet. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Punkten:
Arzttermine, Rezepte, Krankschreibung, Zahnarzt und Co. - Das müssen Patienten jetzt wissen
Arztbesuche: Diese sollten dem Experten zufolge nur in dringenden Fällen unternommen werden. Alternativ bieten einige Ärzte eine Videosprechstunde an, in der die gesundheitlichen Probleme besprochen werden können. Dies ist auch dann möglich, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt oder der Ärztin in Behandlung war.
Corona-Test: Wer auf SARS-CoV-2 getestet wird, das entscheidet der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert-Koch-Institutes (RKI). Die Kosten übernehmen, wenn der Arzt oder die Ärztin den Test für medizinisch notwendig erachtet, die gesetzlichen Krankenkassen.
Arzneimittelversorgung: "Es gibt derzeit keine eindeutigen Hinweise darauf, dass in Folge der Coronaviruspandemie zusätzliche kurzfristige Einschränkungen in der Versorgung mit relevanten und für die Bevölkerung unverzichtbaren Arzneimitteln auftreten",erklärte Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, bereits Mitte März. Dies gelte nach wie vor.
Folgerezepte, Überweisungen und Hilfsmittel: Diese können Patienten auch ohne Vorlage der Gesundheitskarte bekommen. Folgerezepte oder Überweisungen können Patienten seit 1. April vorübergehend per Post erhalten. Ihre Gesundheitskarte müssen sie nicht zeigen. Praxen dürfen ihren Patienten demnach auch dringend benötigte Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden, wenn der Kontakt zum Patienten nur per Video oder Telefon möglich ist. Konkret bekommen Patienten Folgerezepte für Arzneimittel, für die Krankenbeförderung und Heilmittel wie etwa Krankengymnastik sowie die häusliche Krankenpflege - und Überweisungen zu anderen Ärzten. Auch Hilfsmittel kann der Arzt den Angaben des GKV zufolge verordnen - ausgenommen sind jedoch Seh- und Hörhilfen.
Gruppentherapie: Auch Psychotherapeuten dürfen die Videosprechstunde nutzen, sagt Dr. Kai Behrens. Zudem könne eine Gruppenpsychotherapie übergangsweise in eine Einzelpsychotherapie umgewandelt werden. Diese Regelung gilt bis 30. Juni 2020.
Krankschreibung: Der Deutsche Hausärzteverband hat wegen der Coronavirus-Krise eine Krankschreibung von bis zu zwei Wochen auch ohne Praxisbesuch gefordert. Die Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung hatten sich darauf geeinigt, dass sich Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege künftig auch nur nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt bis zu 14 Tage krankschreiben lassen können. Der AU-Schein wird dann per Post zugestellt. Gleiches gilt auch für Kinderärzte.
Krankengeld: An den gesetzlichen Regelungen für die Zahlung von Krankengeld und Kinderkrankengeld hat sich durch die Corona-Krise nichts geändert. Sie gelten weiterhin.
Mammographie-Screening: Derartige Früherkennungsuntersuchungen finden laut Dr. Kai Behrens vorerst nicht statt. Dennoch gilt: Frauen mit auffälliger Diagnose werden weiterhin versorgt.
Physiotherapie: Patienten, die bereits vor dem 18. Februar eine Heilmitteltherapie verordnet bekommen haben, müssen diese nicht mehr innerhalb von 14 Tagen einlösen. Auch kann die Behandlung für einen längeren Zeitraum unterbrochen werden, so Behrens zu "Bild".
U-Untersuchungen: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder wurden, so schreibt es "Bild", bis September 2020 aufgehoben. "Die U6 bis U9 kann zu einem späteren Termin nachgeholt werden. Die U2 bis U5, die innerhalb weniger Wochen stattfinden, fallen weg", so Dr. Kai Behrens im Gespräch mit "Bild". Und fügt hinzu: "Es sei denn, das Kind würde durch den Wegfall gefährdet sein."
Sozialversicherungsbeiträge: Firmen, Selbstständige und freiwillig Versicherte, die durch die Corona-Krise geschädigt wurden und die Beitrage nicht zahlen können, können diese stunden. Die benötigten Leistungen werden dennoch gewährt.
Zahnarzt: Der Zahn schmerzt höllisch. Klar, das muss behandelt werden. Doch wie sieht es mit Vorsorgeuntersuchungen in Zeiten von Corona aus? Allgemein gilt: Auf nicht unbedingt notwendige Besuche beim Zahnarzt verzichten Patienten angesichts der Corona-Pandemie momentan besser. Zahnarzt und Patient kommen sich bei der Behandlung nahe, was das Infektionsrisiko deutlich erhöht. Im Zweifelsfall wenden sich Patienten an den Zahnarzt und klären individuell mit ihm ab, ob eine Behandlung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist. Termine zur Prophylaxe, Zahnreinigungen etc. werden von den meisten Praxen aktuell abgesagt.
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sba/fka/news.de/dpa