Während der Corona-Krise sind die Sorgen der Menschen groß. Viele fragen sich, ob sie noch ihre Arzt- oder Physiotherapie-Termine wahrnehmen können? Alle wichtigen Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Die Corona-Krise hat zu vielen Einschränkungen im Leben der Menschen geführt. Geschäfte, Kitas, Schulen, Clubs oder Museen sind geschlossen. Viele Bürger fragen sich jetzt, ob sie noch zum Facharzt, Physiotherapeuten oder Podologen gehen können. Müssen Patienten nun ihre Termine absagen und drohen ihnen dadurch sogar Strafen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema haben wir für Sie zusammengefasst.
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Kann ich meinen Zahnarzttermin noch wahrnehmen?
Viele Zahnarztpraxen sind in der Corona-Krise dazu übergegangen Termine, die nicht medizinisch notwendig sind abzusagen. Dazu zählen professionelle Zahreinigungen, Vorsorgeuntersuchungen und planbare Behandlungen. So soll die Ansteckungsgefahr zwischen Arzt und Patient gesenkt werden. Denn der Erreger vermehrt sich auch im Hals. Da der Zahnarzt im Mund behandelt besteht für ihn ein hohes Infektionsrisiko. Außerdem saugt er Luft ab oder sprüht den Mundbereich aus. Dabei bilden sich Aerosole. Diese winzigen Bläschen können dann über Mund, Nase oder die Schleimhäute in den Körper gelangen. Viele Zahnärzte raten deshalb auch, dass ihre Patienten vorher nachfragen und notfalls die Termine absagen, besonders, wenn sie sich unwohl fühlen oder Covid-19-Symptome aufweisen.
Werde ich im Notfall behandelt?
Zahnarztpraxen bleiben auch in Corona-Zeiten offen. Schließlich soll die medizinische Versorgung der Bürger sichergestellt sein, sagte die Regierung. Wenn Sie starke Zahnschmerzen haben werden Sie also behandelt, denn "es besteht eine berufsrechtliche Verpflichtung zur Notfallbehandlung (laut Paragraph 2, Abs. 5, Satz 2, Berufsordnung). Zudem darf ein Zahnarzt mit Kassenzulassung die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen (Paragraph 8, Abs. 6, Bundesmantelvertrag-Zahnärzte)", schreibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite.
Werde ich mit Zahnschmerzen während der Corona-Quarantäne behandelt?
Laut Regeln der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sollen akute zahnärztliche Notfälle von unter Corona-Quarantäne stehenden Patienten behandelt werden. Dafür gibt es spezielle Schwerpunktpraxen oder Zentren, die unter strengen Schutzmaßnahmen behandeln. Alle betroffenen Patienten, sollten sich an ihren Zahnarzt oder die Kassenzahnärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes oder an die Landeszahnärztekammer wenden. Alle Telefonnummern der zuständigen Landeszahnärztekammern finden Sie auf der Webseite des BZäK.
Können Schwangere Frauen im Krankenhaus entbinden?
Bei anderen Fachärzten ist es ähnlich. Frauenärzte, Hautärzte und andere Spezialisten behandeln weiter - meistens nur Notfälle. Alle schwangeren Frauen müssen sich nicht sorgen. Die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen finden statt. Auch eine Geburt im Krankenhaus ist möglich. Dort werden dann sehr hohe Hygiene-Standards angeordnet, um Mutter und Kind vor einer Infektion zu schützen.
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Drohen mir Kosten für nicht wahrgenommene Behandlungstermine?
Falls Sie wegen Krankheit oder Quarantäne nicht ihren Termin bei der Physio-, Ergo,-Logo,- oder Psychotherapie wahrnehmen können, müssen Sie nur dann Schadensersatz zahlen, wenn sie die Terminabsage selbtsverantwortet haben. Das bedeutet, wenn keine Krankheit vorliegt kann ihnen der behandelnde Arzt oder der Therapeut den abgesagten Termin in Rechnung stellen. Das heißt juristisch gesehen, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben.
Verfallen Überweisungen und Rezepte für Physiotherapie und Co.
Laut einer gelockerten Regelung im Heilmittelgesetz gelten zum Beispiel bei Quarantäne folgende Ausnahmeregelungen für die Versorgung mit Heilmitteln:
Alle Behandlungen in der Physiotherapie oder bei anderen Therapien müssen nicht mehr innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen. Bei einer podologischen Behandlung oder Ernährungstherapie kann die Behandlung bis zu 28 Tage später beginnen. Im Fall einer Quarantäne können die Behandlungen unterbrochen werden. Bei anderen Behandlungen, bei denen kein körperlicher Kontakt erforderlich ist, können die Patienten per Skype oder Videotraining beraten werden. Solange der Patient zustimmt. "Das gilt für die Stimm-, Sprech- und Sprach-, Schluck,- und Ergotherapie", schreibt die Verbraucherzentrale
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bos/news.de
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