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Berliner YouTuber verurteilt: 8 Monate Haft! Internet-Star soll Sex mit Fan (13) gehabt haben

Überraschende Wende im Missbrauchsskandal um einen 25-jährige Youtuber aus Berlin: Nachdem der Influencer mehrere junge Mädchen missbraucht haben soll, wurde der Internet-Star zu acht Monaten Haft verurteilt.

Ein Berliner YouTuber wurde wegen sexuellen Missbrauch von mehreren Jugendlichen zu acht Monaten Haft verurteil. (Foto) Suche
Ein Berliner YouTuber wurde wegen sexuellen Missbrauch von mehreren Jugendlichen zu acht Monaten Haft verurteil. Bild: dpa

Ein Youtuber aus Berlin ist wegen Missbrauchs einer Jugendlichen zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 25-Jährige habe die Unreife der Schülerin ausgenutzt und in Kenntnis ihres Alters einvernehmliche sexuelle Handlungen vorgenommen, begründete das Landgericht der Hauptstadt am Freitag. Von weiteren Vorwürfen wurde der Youtuber und Influencer freigesprochen. Die Anklage habe sich im Wesentlichen nicht bestätigt, sagte der Vorsitzende Richter.

YouTube-Star wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Das Gericht legte dem Mann zudem auf, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und an 30 sexualpädagogischen Einzelgesprächen teilzunehmen. Zudem wurde er für zwei Jahre einem Bewährungshelfer unterstellt. Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin. Die Anklagebehörde war in dem rund dreiwöchigen Prozess von den ursprünglichen Vorwürfen der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und des Kindesmissbrauchs abgerückt. Der Verteidiger verlangte Freispruch.

Influencer soll Teenie-Fans in Auto gelockt und missbraucht haben

Dem 25-Jährigen war zunächst vorgeworfen worden, drei damals 13, 14 und 16 Jahre alte Mädchen jeweils unter dem Vorwand, mit ihnen ein Video für einen seiner Social-Media-Kanäle drehen zu wollen, in sein Auto gelockt und missbraucht zu haben. Fünf Fälle waren angeklagt.

Zur Verurteilung führte der Fall einer damals 13-Jährigen. Sie habe gegenüber dem von ihr "angehimmelten" Youtuber behauptet, 15 Jahre alt zu sein, so das Gericht. Der Angeklagte sei manipulativ vorgegangen und habe ihre fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt.

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/news.de/dpa

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