Am zweiten Advent starb in Stuttgart auf offener Straße eine Seniorin durch einen Messerangriff. Die Tat wirft Fragen auf. Hätte sie verhindert werden können und kann der Täter ungestraft davon kommen?
Deutschland ist erschüttert. Erst Sonntag starb eine Senioren auf offener Straße. Das Verbrechen wurde direkt gestanden und der Fall schien klar. Wie die "Bild" nun berichtet, ist die Vorgeschichte des mutmaßlichen Täters besorgniserregend und das Verbrechen hätte verhindert werden können.
Täter legt nach Tat direkt Geständnis ab
Nach der tödlichen Stichattacke auf eine 77 Jahre alte Frau in Stuttgart ist am Montag Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen worden. Das teilte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage mit. Demnach hat das Amtsgericht Stuttgart Haftbefehl gegen den 37 Jahre alten Mann wegen Mordes erlassen. Zuvor habe er ein Geständnis abgelegt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Dafür lief er, wie die "Bild" berichtet direkt in ein Café und verkündete öffentlich "Ich habe jemanden erstochen." Aus Unglauben der Besucher wurde schnell Gewissheit.
Täter versuchte Hilfe zu bekommen und scheiterte
Bei dem Mann handelt es sich um einen Deutschen aus Stuttgart, der womöglich unter einer psychischen Krankheit leide. Nach Informationen der "Bild" war er u.a.wegen Schizophrenie in Behandlung und berichtete von Mordfantasien. Auf eigenen Wunsch wurde er aus der Klinik entlassen und begab sich, entgegen dem ärztlichen Rat, nur in ambulante Behandlung. Noch vor der Tat soll der Täter aktiv einen Mediziner um Rat gebeten haben. Scheinbar ohne Erfolg. Eine Zwangseinweisung oder aktives Eingreifen seitens der Mediziner sind in Deutschland ohne akute Gefahr nicht möglich. Die Äußerung von Mordfantasien stellt diese Gefahr noch nicht dar.
Wird Schuldunfähigkeit die Schwere der Tat abmildern?
Zunächst sei er aber in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden, wie die Polizei weiter mitteilte. Der Mann soll die Passantin am Sonntagmittag auf offener Straße erstochen haben. Die Polizei nahm ihn unweit des Tatorts fest und stellte die mutmaßliche Tatwaffe sicher. Ob ein folgendes Gutachten auf eine psychiatrische Schuldunfähigkeit schließen lässt, ist noch offen. Sollte diese festgestellt werden, kann der Täter nach deutschem Recht nicht für seine Tat bestraft werden. "Wer ohne Schuld handelt, kann deshalb nicht bestraft werden." heißt es dazu im Grundgesetz.
Für die Angehörigen sicher kein Trost.
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nbl/news.de/dpa