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Dreister Paket-Betrug: Vorsicht! SO will man Sie vor Weihnachten abzocken

Besonders jetzt in der Adventszeit treiben Betrüger treiben wieder ihr Unwesen: Sie versuchen mit Paketsendungen und anderen Tricks Verbraucher abzuzocken. Wie sie das machen und was Sie gegen die Betrugsmaschen tun können, verraten wir Ihnen hier. 

Vorsicht Abzocke: Der hilfsbereite Nachbar geht bei Paketannahme Risiko ein. (Symbolbild) (Foto) Suche
Vorsicht Abzocke: Der hilfsbereite Nachbar geht bei Paketannahme Risiko ein. (Symbolbild) Bild: adobe stock/Halfpoint

Gerade vor Weihnachten boomt das Paket-Geschäft wieder. Das nutzen Betrüger ganz dreist aus. Mit neuen Maschen versuchen sie Verbraucher abzuzocken. Dafür gehen sie so clever vor, dass man die Betrugsmasche auf den ersten Blick nicht erkennt. Wir verraten ihnen, welche Tricks Kriminelle aktuell anwenden, um ihnen noch vor dem Jahresende das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Pakettrick Nummer eins: Päckchen für Nachbarn annehmen

Der erste Trick zielt wie so oft auf Ihre Hilfsbereitschaft ab. Als netter Nachbar nehmen Sie gerne die Pakete von anderen Hausbewohnern an, oder? Davor warnt jetzt eindrücklich das Landeskriminalamt in Berlin. Wenn Verbraucher die Person nicht direkt erkennen, sollten sie skeptisch sein. Dahinter können Betrüger stecken. Denn, wer das Paket annimmt, ist in deren Falle getappt.

So gehen die Betrüger vor: Unter falschem Namen bestellen die Kriminellen Waren im Internet bevorzugt an leerstehende Wohnungen. Dann gehen die Betrüger zur Wohnung und bringen einen falschen Namen an, unter dem sie Waren bestellt haben. Natürlich wird der Postbote niemanden in dieser Wohnung antreffen und versucht es bei einem Nachbarn, der dann das Paket annimmt. Dann hinterlässt der Paket-Zusteller eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten.

Um an die Ware zu kommen, angeln sich die Betrüger die Abholungskarte aus dem präparierten Briefkasten und holen dann das Paket beim Nachbarn ab, mit Sätzen wie "ich bin gerade erst eingezogen". Laut der Polizei dienen sie dazu, "Ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aushändigung zu zerstreuen".

Welche Folgen hat die Paket-Abzocke für mich?

Für den hilfsbereiten Nachbarn, der das Paket entgegennahm, hat das Ganze schwerwiegende Folgen. Oft sind die Pakete nicht bezahlt und der Händler holt sich das Geld bei der Person ab, die das Paket als letzter angenommen hat, also bei dem netten Nachbarn. Denn er ist durch seine Unterschrift der letzte bekannte Empfänger und kann im Ernstfall zivilrechtlich bestraft werden.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Das Landeskriminalamt Berlin rät vorsorglich:"Bleiben Sie bei aller Nachbarschaftshilfe und Freundlichkeit misstrauisch, achten Sie auf zusätzlich angebrachte Namen an Hausbriefkästen oder leeren Wohnungen und informieren Sie bei Auffälligkeiten die Polizei oder Ihre/n Hausverwaltung/ Hauswart."

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Pakettrick Nummer zwei: Abofalle und Datenklau

Auf Links in einer SMS von Unbekannten tippen? Keine gute Idee. Besonders nicht, wenn es sich um Kurznachrichten von Betrügern handelt, die derzeit verschickt werden. Darin wird der Anschein erweckt, es handele sich um eine Mitteilung der Post oder eines anderen Paketdienstes.

Der weist den vermeintlichen Kunden darauf hin, dass eine Paketsendung von ihm unterfrankiert auf den Weg gegangen ist, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Das Paket werde erst weiter transportiert, wenn das nötige Porto nachgezahlt worden sei. Wer dann neugierig auf den Link in der SMS tippt, kommt auf eine gefälschte Paket-Tracking-Seite, in der er zunächst eine frei erfundene Sendungsnummer eingeben soll, die auch in der Kurznachricht stand.

Achtung Phishing! Datenklau-Formular samt Abo-Falle

Dann beginnt der eigentliche Phishing-Angriff: Ein Online-Formular soll mit persönlichen Daten befüllt werden - und eine Abo-Falle haben die Betrüger auch gleich mit eingebaut. Denn wer auf den "Weiter"-Button tippt, schließt auch ein ominöses Handy-Abo ab, dass 68 Euro im Monat kosten soll. Dies ist aber nur ersichtlich, wenn man das Kleingedruckte auf der Seite liest.

Verbraucher, die schon in die Abo-Falle getappt sind, müssen sich aber keine Sorgen machen. Denn allein mit Antippen des "Weiter"-Buttons ist kein wirksamer Vertrag geschlossen worden, erklären die Verbraucherschützer.

Gesetzliche Vorgaben für Bestell-Buttons

Verträge für Bestellungen im Internet sind per Gesetz so zu gestalten, dass man ausdrücklich bestätigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten. Das ist nur dann der Fall, wenn der Button etwa mit "Zahlungspflichtig bestellen" beschriftet ist, so die Experten weiter.

Grundsätzlich sollte man in Kurznachrichten von zweifelhaften oder unbekannten Absendern nicht auf Links tippen, warnt die Verbraucherzentrale. Und auch die Angabe persönlicher Daten sollte immer gründlich überdacht werden. Sonst seien meist Spam und Missbrauch der Daten die Folge.

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/news.de/dpa

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