In Göppingen hat sich ein schwerer Missbrauchsfall in einem Altenheim ereignet. Dabei wurden zwei demenzkranke Frauen missbraucht. Jetzt fiel das Urteil im Missbrauchsfall.
Sie suchten Geborgenheit und Zuwendung in einem Altenheim. Zwei demenzkranke Frauen wurden in die Obhut der Einrichtung gebracht, in dem Glauben, dass sie dort gut behütet ihren Lebensabend verbringen können. Dem war nicht so, denn sie mussten durch die Hölle gehen. Jetzt hat das Landgericht Ulm das Urteil gegen die Pflegerin verkündet.
Pflegerin missbraucht demenzkranke Seniorinnen
Vor dem Landgericht Ulm musste sich eine Altenpflegerin wegen Vergewaltigung von zwei demenzkranken Heimbewohnerinnen verantworten. Die 47-Jährige habe die Frauen während der Körperpflege sexuell misshandelt und dabei für einen Bekannten aus einem Internet-Chat Videos und Fotos gemacht, wirft ihr die Staatsanwaltschaft Ulm vor. Außerdem ist sie in vier Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften angeklagt.
Pflegerin wegen sexuellen Missbrauchs von Heimbewohnern verurteilt
Wegen sexuellen Missbrauchs demenzkranker Frauen hat das Landgericht Ulm die Altenpflegerin zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Angeklagte wurde am Montag unter anderem der Vergewaltigung in einem Fall und der sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Der Vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die 47-Jährige zudem Fotos und Videos ihrer Taten für einen Bekannten machte. Sie habe ihm auch in weiteren Fällen Fotos und Videos nackter Heimbewohner geschickt. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.
Laut Staatsanwaltschaft soll die Pflegerin zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen in zwei Fällen Bewohnerinnen im Intimbereich berührt haben. Dabei sei es auch zum Eindringen in die Körper der Frauen gekommen. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten jeweils als Vergewaltigung, weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien.
Die 47-Jährige Pflegerin filmte den Missbrauch für ihren Chatpartner
Die sexuellen Handlungen soll die Angeklagte mit ihrem Handy gefilmt und fotografiert haben. In vier weiteren Fällen soll sie Bilder und Filme von teils nackten Heimbewohnern gemacht haben. Die Bild- und Videodateien habe sie dem Chatpartner geschickt, der sie dazu aufgefordert haben soll. Gegen diesen Mann läuft ein separates Ermittlungsverfahren. (Az.: 45 Js 4038/19)
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bos/news.de/dpa