Sie verloren ihre Liebsten und nun müssen sie auch noch das ertragen: Die Angehörigen der Todesopfer des Germanwings-Absturzes verklagten Lufthansa auf Schmerzensgeld. Was sie jetzt von der Fluggesellschaft zu hören bekamen ist unglaublich.
Dieser Tag sollte der schwärzeste Tag im Leben vieler Menschen werden. Der Absturz der Germanwings-Maschine 4U9525durch den Piloten Andreas Lubitz in den französischen Alpen kostete 150 Menschen das Leben. Für die Angehörigen ein unbeschreiblicher Verlust. Sie kämpfen aber gemeinsam um Gerechtigkeit und fordern Schmerzensgeld. Doch ihr Kampf um ihr Recht nimmt gerade eine unglaubliche Wendung und macht die Hinterbliebenen sprachlos.
Germanwings-Absturz: 4U9525-Passagiere hatten Todesangst
Wie "Bild" berichtet, haben Angehörige der Opfer Lufthansa auf Schmerzensgeld verklagt. Eine von den Klägern ist Marlies Weiergräber (66). Sie verlor ihren Bruder Klaus und ihre Nichte Jessica bei dem Flugzeugunglück. Vor der Verhandlung erhielt sie nun die Stellungnahme der Airline von ihrem Anwalt Professor Elmar Giemulla (68). In dem Schreiben steht, dass die Passagiere den Absturz gar nicht mitgekriegt haben sollen. Doch die Hinweise zeichnen ein anderes Bild von der Situation.
"Dass die beiden und alle anderen Opfer keine Todesangst gehabt haben sollen, ist nicht nachvollziehbar. Es gibt genügend Hinweise, die das Gegenteil beweisen", erzählt Weiergräber. Ihr Anwalt fügt hinzu: "Aufnahmen des Voice-Recorders bestätigen, dass in den letzten zehn Minuten des Fluges mehrfach gegen die Cockpit-Tür geschlagen wurde. Der ausgesperrte Kapitän hat Einlass verlangt." Auch der von der Lufthansa als normal beschriebene Sinkflug, war schneller als üblich: "Zeitweise sank das Flugzeug mit gut 90 km/h, im Landeanflug sind 24 km/h normal. Das ist ein deutlich merkbarer Unterschied", sagte der Fachanwalt für Flugrecht.
Lufthansa: Andreas Lubitz durfte trotz Depressionen Pilot werden
Für den Anwalt ist es ebenfalls unfassbar, dass Andreas Lubitz trotz psychischer Erkrankung Pilot werden durfte. "Dass der Pilot zu Beginn seiner Ausbildung unter Depressionen litt, war klar. Er durfte mit Sondergenehmigung fliegen. Doch erneute erforderliche Untersuchungen seiner psychischen Gesundheit sind ausgeblieben." Damit habe sich Lufthansa nicht an eine neue EU-Richtlinie gehalten, wonach ab April 2013 Piloten auf ihre geistige Gesundheit untersucht werden müssen. Außerdem soll der Germanwings-Pilot ohne gültige Lizenz geflogen sein.
Lufthansa sieht bei sich selbst kein Fehlverhalten. "Die Situation an Bord wurde von den Behörden ermittelt. Verfehlungen oder Pflichtverletzungen von flugmedizinischen Sachverständigen wurden nicht festgestellt", sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft.
Wie der Rechtsstreit am Ende ausgeht entscheidet sich ab Herbst 2019 am Landgericht Essen. Dort findet eine mündliche Verhandlung statt. Eine Erleichterung für die Kläger der Todesopfer: "Gut, dass sich jetzt ein Gericht darum kümmert."
bos/news.de
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