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Urteil nach Kindstötung: Tochter mit Stöckelschuh erschlagen - Mutter zu Psycho-Knast verurteilt

Weil sie ihre Tochter auf brutale Weise ermordet haben soll, muss sich eine 31-Jährige heute vor dem Landgericht in Köln verantworten. Sie soll das Mädchen mit einem Stöckelschuh erschlagen haben. Wie kam es zu dem abscheulichen Mord?

Die Frau soll an einer psychischen Störung leiden. (Foto) Suche
Die Frau soll an einer psychischen Störung leiden. Bild: picture alliance/Daniel Bockwoldt/dpa

Eine 31-jährige Frau steht von Montag (9.15 Uhr) an vor dem Kölner Landgericht, weil sie ihre kleine Tochter auf brutale Weise umgebracht haben soll. Ihr wird Totschlag vorgeworfen. Die Nigerianerin soll der Zweijährigen im vergangenen Dezember mit einem Stöckelschuh derart auf den Kopf geschlagen haben, dass das Kind an seinen Verletzungen starb. Tatort war eine Flüchtlingsunterkunft in Köln.

Mutter soll Tochter (2) mit Stöckelschuh erschlagen haben

Laut Antragsschrift beging die Frau die Tat wegen einer schizophrenen Psychose in schuldunfähigem Zustand. Deshalb geht es in dem Prozess um ihre dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage bis zum 12. August terminiert.

Kleinkind mit Stöckelschuh erschlagen - Frau muss dauerhaft in Psychiatrie

Weil sie ihre zweijährige Tochter mit einem Stöckelschuh erschlagen hat, muss eine 31 Jahre alte Frau dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bleiben. Das entschied das Kölner Landgericht am Montag, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Frau soll die Tat aufgrund einer schizophrenen Psychose im schuldunfähigen Zustand begangen haben.

Laut der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft soll die Nigerianerin im Dezember 2018 ihrer Tochter in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft "viele Male" mit "dem spitzen Absatz eines Schuhs auf den Körper und insbesondere den Hinterkopf" geschlagen und so getötet haben. Weiter hieß es, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankung "nicht fähig war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln".

Da der Tatvorwurf mit der psychischen Erkrankung der Beschuldigten "verknüpft" sei, wurde die Öffentlichkeit nach Verlesung der Antragsschrift vom Gericht ausgeschlossen. Bis zum Urteil wurden somit kaum Details bekannt.

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/bua/news.de/dpa

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