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Urteil im Babymord-Prozess: Baby vom Balkon geworfen - 15 Jahre Haft für Horror-Vater

Dieser Fall schockte ganz Deutschland. Vor drei Jahren wird ein Vater festgenommen, weil er sein zwei Monate altes Baby vom Balkon geworfen hat. Das Kind erleidet einen mehrfachen Schädelbruch und stirbt. Der Vater wurde nun von einem Gericht verurteilt.

Der Vater muss für 15 Jahre ins Gefängnis. (Foto) Suche
Der Vater muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Bild: dpa

Weil er seine zwei Monate alte Tochter vom Balkon geworfen und damit getötet hat, muss der Vater des Kindes wegen Mordes für 15 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankenthal sah es am Freitag als bewiesen, dass der 35-jährige Deutsche mit der Tötung des Mädchens im Mai 2016 aus gesteigerter Eifersucht seine damalige Lebensgefährtin - die Mutter des Kindes - für angebliche Untreue bestrafen wollte.

Urteil im Babymord-Prozess: Vater wirft Baby (2 Monate) vom Balkon

"Die Tötung eines wehrlosen Säuglings als Bestrafung der Mutter kann nur als besonders verachtenswert eingestuft werden", sagte Richter Alexander Schräder. Der Säugling fiel nach der Tat rund siebeneinhalb Meter tief und starb an mehrfachem Schädelbruch.

Das Gericht verurteilte den Mann auch wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie Geiselnahme in einem Fall. Er hatte seine Lebensgefährtin sowie einen Bekannten und eine weitere Tochter in der Tatnacht mit dem Messer verletzt und dieses Mädchen auch kurz festgehalten und bedroht. Der 35-Jährige folgte der Urteilsbegründung weitgehend regungslos und mit leerem Blick.

Horror-Vater stand unter dem Einfluss von Drogen

"Ich halte das Urteil für absolut angemessen", sagte Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz. Verteidiger Alexander Klein kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Er hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte sei durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten - er habe angenommen, seinem Kind drohe Gefahr, und sei deshalb auf den Balkon geflüchtet. Dort sei ihm seine Tochter aus den Händen geglitten.

Vater warf Baby im Drogenrausch vom Balkon

Das Gericht bejahte den Einfluss von Kokain. "Die Drogen haben enthemmt und den Eifersuchtsanfall verstärkt", sagte Richter Schräder. Es ergebe sich aber auch aus Aussagen der Polizei aus der Tatnacht, dass der Vater seine Tochter über die Schulter vom Balkon geworfen habe. Eine Aggression gegen die Lebensgefährtin habe sich gegen das Kind gerichtet. "Es gibt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass er sein Baby vorsätzlich getötet hat", sagte der Richter.

Nebenklage forderte lebenslange Haft für Horror-Vater

Die Nebenklage hatte lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. "Wir sind hochzufrieden, dass das Gericht nicht nur auf Totschlag oder fahrlässige Tötung entschieden hat", sagte Anwalt Frank Peter. Es sei aber enttäuschend, dass kein neuer Haftbefehl erlassen worden sei und der Verurteilte vorerst auf freiem Fuß bleibe.

Horror-Vater war wegen zu langer Verfahrensdauer aus U-Haft entlassen

Der Prozess hatte überregional auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil der Angeklagte David L. nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wegen zu langer Verfahrensdauer im Februar aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste. Die Ende 2016 begonnene Verhandlung war wegen der Erkrankung der Richterin nach 23 Sitzungstagen abgebrochen und erst Ende 2017 neu gestartet worden.

In seinem nicht öffentlichen Schlusswort hatte der Angeklagte in der vergangenen Woche nach Angaben seines Anwalts sein "tiefes Bedauern" zum Ausdruck gebracht. Der Prozess fand unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Besucher wurden genau kontrolliert.

Zum Schlusstag waren Verwandte und Freunde der Mutter erschienen und trugen Pullover mit einem Foto des lachenden Kindes. Als das Urteil verkündet wurde, klatschte ein Zuschauer sehr kurz als Zeichen der Zustimmung. Ein anderer rief halblaut "Jawoll".

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/news.de/dpa

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