Erstellt von Pierre Pawlik - Uhr

Pädophilie im Jemen: Kinderschänder ermorden Jungen (12) und werden öffentlich hingerichtet

Im Jemen fanden sich Hunderte Schaulustige ein, als zwei Kinderschändern öffentlich der Garaus gemacht wurde. Menschenrechtsorganisationen zeigten sich entsetzt über die brutale Hinrichtung.

Im Jemen wurden zwei Pädophile öffentlich hingerichtet. (Symbolbild) (Foto) Suche
Im Jemen wurden zwei Pädophile öffentlich hingerichtet. (Symbolbild) Bild: vkara / Fotolia

In der jemenitischen Hafenstadt Aden haben sich Hunderte blutrünstige Zuschauer, darunter auch einige Kinder, versammelt. Sie sind gekommen, um dabei zu sein, wie zwei Kinderschänder öffentlich exekutiert werden.

Zwei Männer sollen Jungen (12) vergewaltigt und ermordet haben und werden zum Tode verurteilt

Wie "Daily Star" berichtet, wurde den zwei Männern vorgeworfen, einen zwölfjährigen Jungen entführt, vergewaltigt und ermordet zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass einer der Männer den Jungen, der neben seinem Haus gespielt hatte, zu sich ins Haus geschleppt und dort vergewaltigt habe. Als der Mann und sein Komplize den Jungen nicht beruhigen konnten und befürchteten, dass dessen Hilfeschreie die Nachbarn alarmieren könnten, brachen sie ihm das Genick.

Drakonische Strafe für mutmaßliche Kinderschänder: Öffentliche Exekution

Im Jemen stehen Handlungen wie Mord, Vergewaltigung und Terrorismus unter Todesstrafe. Selbst Ehebruch und Blasphemie können in besonders schlimmen Fällen die Todesstrafe zur Folge haben. Nicht immer werden diese öffentlich vollzogen. In diesem Fall schon. Beide mutmaßlichen Täter mussten sich auf den Boden legen, bevor ihnen von hinten mit einem AK-47-Gewehr ins Herz geschossen wurde. Zumindest blieb ihnen das Schicksal dreier kurz zuvor hingerichteter Kinderschänder erspart. Deren tote Körper wurden zur Abschreckung auch noch an einem Kran aufgehängt.

Menschenrechtler entsetzt von der Hinrichtung

Vertreter von Menschenrechtsorganisationen erklärten die öffentliche Hinrichtung zu einem grotesken Verstoß gegen die Menschenrechte. Mit Nachdruck wiesen sie darauf hin, dass in dem Land die Möglichkeiten für Angeklagte, eine angemessene rechtliche Vertretung zu erhalten, genauso limitiert sei wie eine neutrale und nachvollziehbare Berichterstattung über die jeweiligen Verfahren.

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pap/loc/news.de

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