Die sommerlichen Temperaturen locken viele Paare für ein Schäferstündchen ins Freie. Doch ist Sex in der Öffentlichkeit überhaupt erlaubt? Und welche Strafen drohen, wenn man erwischt wird? Wir verraten es Ihnen.
Wenn die Sonne unbarmherzig herunter prasselt und die eigene Wohnung zur Sauna wird, kann Sex zu einer ziemlich schweißtreibenden Angelegenheit werden. Gerade im Sommer zieht es viele Paare ins Freie, um ihr Liebesspiel unter dem blauen Himmel zu genießen. Doch nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt. Das sollten Sie beachten!
Sex im Freien: So ist die Rechtslage
Ganz gleich ob auf einer Wiese, im Wald oder am Strand: Für einige Paare ist Sex im Freien ein besonderer Kick. Allerdings sollte man den Ort dafür mit Bedacht wählen, denn wenn sich andere Personen davon gestört fühlen, kann es schnell saftige Strafen hageln. Wichtig ist dabei vor allem, ob ein Paar vorsätzlich handelt und sich dabei bewusst der Öffentlichkeit präsentiert oder der Akt halbwegs im Verborgenen vollzogen wird.
Ist Sex in der Öffentlichkeit verboten?
Grundsätzlich kommt es bei der Frage, ob Sex in der Öffentlichkeit verboten ist, immer auf den Einzelfall an. Hat ein Paar zum Beispiel Sex in einem Auto auf einem verlassenen Parkplatz verneinen die Richter in der Regel einen Vorsatz, da zumindest gewisse Vorkehrungen getroffen wurden, um nicht gesehen zu werden. Anders sieht es hingegen aus, wenn Liebespaare beispielsweise zur Hauptbesuchszeit an einem Badesee oder Strand übereinander herfallen. Generell gilt aber auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur wenn sich andere Personen davon gestört fühlen und Anzeige erstatten, drohen strafrechtliche Konsequenzen.
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Ist Sex unter freiem Himmel oder im Auto erlaubt?Seite 1
- Erregung öffentlichen Ärgernisses: Diese Strafen drohen bei Sex im Freien Seite 2
Übersicht: Sex im Freien
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