Mitglieder bestimmter Rockergruppen dürfen seit Donnerstag (16.3.) keinerlei Abzeichen ihrer Gruppierungen mehr auf ihren Kutten tragen. Ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes verschärftes Vereinsrecht trat in Kraft. Angehörige von Motorradgangs und Rockerclubs dürfen damit nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung - ein sogenanntes Chapter - ihres Vereins verboten ist. Das Gesetz zielt auf kriminelle oder verfassungsfeindliche Vereine.
Verboten ist damit etwa das Zeigen des geflügelten Totenkopfes durch die Hells Angels oder des sogenannten Fat Mexican, eines mit Machete und Colt bewaffneten Mexikaners durch die Bandidos. Das Abzeichenverbot gilt unabhängig davon, welcher Ortszusatz unter dem jeweiligen Vereinssymbol steht.
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rut/loc/news.de/dpa
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