Mit Ausnahme von Mord können Straftaten in Deutschland verjähren. Ab wann genau eine Straftat nicht mehr verfolgt werden kann, ist im Strafgesetzbuch geregelt. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Täter für seine Tat nicht mehr angeklagt und verurteilt werden. Die Fristen sind umso länger, je höher die drohende Strafe ist.
Kommt etwa in einem besonders schweren Fall von Totschlag eine lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht, liegt die Verjährung bei 30 Jahren. Drohen im Höchstmaß mehr als zehn Jahre Haft, verjährt die Tat nach 20 Jahren. Zehn Jahre beträgt die Frist bei Taten, bei denen Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren verhängt werden können. Die übrigen Taten verjähren nach fünf beziehungsweise drei Jahren.
Mord verjährt dagegen seit 1979 nicht mehr. Damals wurde das Strafgesetzbuch (StGB) vor dem Hintergrund von Verbrechen aus der Nazi-Zeit entsprechend geändert.
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- Hunderte unaufgeklärte Mordfälle in Deutschland Seite 1
- DNA-Analyse: Die Roller neuer Kriminaltechnik für die Aufklärung von "Cold Cases" Seite 2
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Verjährungsfristen - nicht bei MordSeite 3
- Chronologie: "Cold Cases" in Deutschland Seite 4
Übersicht: "Cold Cases"
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