Die Völlerei ist vorüber, die Weihnachtsgeschenke eingesammelt. Doch nicht immer gab es strahlende Gesichter unterm geschmückten Baum. Zweimal das gleiche Buch, die Bluse zu klein oder einfach zu hässliche Socken. Ab heute geht der Andrang im Einzelhandel wieder los. Das sind Ihre Rechte beim Umtauschen der ungeliebten Präsente.
Die ganz besondere Geschenkidee der Schwiegermutter entpuppte sich mal wieder als Flop? Die Großeltern schenken ihrem Enkelkind aufgrund fehlender Absprachen das gleiche Schaukelpferd? Lassen Sie Ihre ungeliebten Weihnachtspräsente nicht im Keller verrotten. Wir sagen Ihnen, wie Sie die Geschenke schnell und unkompliziert umtauschen.
Fast jeder Dritte möchte nach den Feiertagen Geschenke umtauschen. Die Gründe sind meist nachvollziehbar, denn wer braucht schon ein Buch doppelt oder zu kleine Klamotten. Die Rechtslage sieht das allerdings etwas anders. Dinge frei von jeglichen Mängeln können nicht einfach umgetauscht werde. Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht, auch wenn es jedermann als selbstverständlich erachtet.
Geschenke umtauschen nach Weihnachten im Einzelhandel nur mit Kulanz
Das Zauberwort heißt in diesem Falle Kulanz. Die meisten Händler gewähren diesen Umtausch auch noch innerhalb von 60 Tagen statt der üblichen 14 oder 30 Tage. Aber es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Auch wenn Kassenzettel und Etikett gleich mitgeliefert werden. Die meisten Händler und Handelsketten schreiben ihre Umtauschrechte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) fest. Der Umtausch bei Vorlage des Kassenzettels kann im Tausch erfolgen oder gegen einen Gutschein. Geld gibt es selten. Ausnahmen sind fast überall: Preisreduzierte Ware.
Geschenke zurückgeben: Sonderkündigungsrecht nutzen
Falls sie sich nicht sicher sind, ob das Geschenk auch wirklich dem Mann oder den Kindern gefällt, können Sie vom Sonderkündigungsrecht profitieren. Oftmals bieten das nur kleinere Händler an. Fragen Sie deshalb immer vorher nach, denn es steht ihnen rechtlich zu. Achten Sie darauf, das Recht schriftlich zu fixieren, dann haben Sie nach Weihnachten keine Probleme mehr mit dem Umtausch.
Bei defekten Weihnachtsgeschenken greift die Gewährleistung
Mit dem Geschenkeumtausch sollten Sie sich allerdings nicht unendlich Zeit lassen. Anders sieht es bei defekten Geschenken aus. Die können binnen einer Frist von zwei Jahren umgetauscht werden und der Händler muss sich um Nacherfüllung kümmern. Das Produkt kann ausgetauscht werden oder repariert werden. Reklamieren Sie defekte Ware innerhalb von sechs Monaten, müssen Sie nicht nachweisen, dass es bereits beim Kauf defekt war.
Was kann auf keinen Fall umgetauscht werden?
Vom Umtausch ausgeschlossen sind in aller Regel verderbliche Waren. Darauf weist Stefan Hertel vom Handelsverband Deutschland (HDE) hin. Aus hygienischen Gründen ist auch eine Rückgabe von Dessous, Bademoden, Erotikartikeln oder Zahnbürsten nicht möglich. "Gleiches gilt für speziell angefertigte Waren, etwa ein BVB-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite", erläutert Eva Rohde vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh).
Und auch die Ware zu benutzen, ist nicht unbedingt ratsam. Denn die Umtauschware muss in jedem Fall in einwandfreiem Zustand sein, so dass der Händler sie wieder verkaufen kann. Ist ein Produkt wie eine DVD oder CD versiegelt, dann darf das Siegel nicht durchbrochen sein. "Ist dies doch der Fall, dann ist ein Umtausch zumeist nicht möglich", erklärt Hertel.
Rückgabe- und Umtauschrecht beim Online-Kauf binnen der Widerrufsfrist
Nach dem Fernabsatzrecht gilt bei Onlinekäufen die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Ist der Schenker also zu früh mit seinen Weihnachtseinkäufen dran, kann der unglücklich Beschenkte schlimmstenfalls das Nachsehen haben. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware beim Käufer. Onlinehändler sind allerdings in der Weihnachtszeit oftmals kulant und verlängern die Widerrufsfristen in ihren AGB. Mehr Zeit haben in jedem Fall Amazon-Kunden. Artikel, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember 2017 versandt wurden, dürfen bis einschließlich 31. Januar zurückgegeben werden, sofern alle Sonderbedingungen der einzelnen Stücke befolgt werden.
Geschenk nach Weihnachten auf Online-Flohmärkten und via Kleinanzeigen verkaufen
Hilft am Ende gar nichts mehr und das Geschenk ist nicht mehr umzutauschen, können Sie immer noch Ihr Glück versuchen, es online zu verkaufen. Das ist über diverse Flohmarkt-Apps oder Kleinanzeigen-Börsen möglich, oder auch über Geschenke-Tauschbörsen. Leider müssen Sie oftmals Ihre noch neuen Geschenke unter Wert verkaufen, denn Neupreise lohnen sich ja für die Interessenten nicht.
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