Am 24. März 2015 steuerte Germanwings-Pilot Andreas Lubitz Flug 4U9525 in die französischen Alpen. Insgesamt kamen bei dem Selbstmord-Attentat 150 Menschen ums Leben. Nun wird der Todes-Pilot mit 6,7 Millionen Euro belangt.
Gegen den Amok-Piloten von Flug 4U9525 wurde im Juli 2015 das Insolvenz-Verfahren eröffnet. Die Forderungen gegen Andreas Lubitz, der die Germanwings-Maschine am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz brachte und 149 Menschen mit sich in den Tod riss, betragen 6.719.703,14 Euro.
Insolvenzverfahren gegen Todes-Pilot Andreas Lubitz von Flug 4U9525
Wie "Bild" berichtet, wurden die Forderungen beim Amtsgericht Montabaur angemeldet. Ein Sprecher des Gerichts sagte: "Es handelt sich um nur eine Forderung einer Versicherung." Laut "Bild"-Information handelt es sich dabei um Entschädigungszahlungen an die Hinterbliebenen der Opfer. Die "Allianz Global Corporate & Specialty" (AGCS), die Versicherungsgruppe der Lufthansa-Gruppe, bestätigte gegenüber dem Blatt: "AGCS hat Forderungen im Insolvenzverfahren über den Nachlass des Andreas Lubitz zur Insolvenztabelle angemeldet."
Lufthansa-Versicherung fordert über 6 Millionen Euro
Dabei handelt es sich um ein "Nachlass-Insolvenzverfahren", durch welches das Vermögen des Verstorbenen vom Vermögen der Erben abgetrennt wird, um Hinterbliebene nicht mit Schulden zu belasten. Das Privatvermögen von Andreas Lubitz wurde auf 50.569,34 Euro festgesetzt. Davon möchte AGCS einen Teil der Kosten decken, berichtet das Nachrichten-Magazin.
Die Versicherung der Lufthansa stellte nach dem Absturz der Germanwings-Maschine 300 Millionen US-Dollar für die Bergungsarbeiten, die Reinigung der Unfallstelle, den Verlust der Maschine und die Zahlung von Schadenersatzansprüchen zur Verfügung.
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