Kurioser Fall am Amtsgericht Koblenz: Offenbar bereits mehrfach hatte ein Mann gegen die gesetzlich vorgeschriebene Reinigung seiner vollkommen durch Hundekot verschmutzten Wohnung geklagt. Der Grund dafür: Ein sexueller Fetisch.
Dies gab der 42-jährige laut Urteil des Koblenzer Amtsgerichtes selbst vor Gericht an. "Der Hundekot sei für ihn ein Fetisch, der ihm als Stimulus bei der sexuellen Erregung und Befriedigung diene", heißt es dort.
Die gesetzlich vorgeschriebene Reinigung war offenbar notwendig geworden, da durch den in der Wohnung angesammelten Hundekot bereits Gesundheitsrisiken für Hund und Mensch entstanden waren. Zudem hatte das Gericht in einem vorherigen Verfahren aus dem Jahr 2014 gegen den 42-Jährigen festgestellt, dass dieser seine insgesamt elf deutschen Doggen nicht artgerecht halten würde. Dem Mann wurde daraufhin auferlegt, seine Wohnung zu säubern und die Tiere artgemäß zu behandeln. Auch Kontrollen durch die Amtstierärzte wurden angeordnet.
Sexuelle Erregung durch Hundekot: Mann zieht vor Amtsgericht
Als diese dem Mann jedoch im März 2015 einen Besuch abstatteten, sei ihnen bereits beim Betreten des Hauses ein beißender Ammoniakgestank entgegen geschlagen. Die Fenster innerhalb der Wohnung seien fest verschlossen gewesen, der Hundekot in Küche und Flur festgetreten.
Bei weiteren tierschutzrechtlichen Kontrollen im Juni 2015 wurde darüber hinaus festgestellt, dass der 42-Jährige den Kot zudem in Plastiktüten, Eimern und Badewannen innerhalb des Hauses gesammelt hatte. Bei der mündlichen Verhandlung ergänzte er dazu, "bei dem im Obergeschoss seines Hauses gesammelten und aufbewahrten Hundekot habe es sich auch um Kot anderer als seiner Hunde gehandelt."
Hundekot-Fetisch: Gericht weißt Klage ab
Die Klage wurde letztendlich abgewiesen. Die Lagerung des Hundekots als Fetisch sei keine Berechtigung, die Hunde auf solche Art zu halten und ihnen womöglich noch Schaden aufgrund der Luftverschmutzung zuzufügen, so das Amtsgericht.
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mie/news.de
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