Geldbußen bis zu 25.000 Euro für Tierquäler
Denn versuchte und auch fahrlässige Tierquälerei werden als Ordnungswidrigkeit angesehen. Hier kommen auf Täter Geldbußen bis zu 25.000 Euro zu. Zudem kann die Tat als Sachbeschädigung angesehen werden, sobald es sich um ein fremdes Tier handelt.
"Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen", besagt § 3 des Tierschutzgesetzes. Im Klartext: Sex mit Tieren ist in Deutschland verboten. Als Straftat gilt Sodomie jedoch nicht. Die falsch verstandene Tierliebe zählt ebenfalls als Ordnungswidrigkeit.
Soweit die Theorie: In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein Tierquäler wirklich im Knast landet. Denn leider greift oftmals § 303 des Strafgesetzbuches, der Tiere als Sache einstuft. Glücklicherweise urteilen Richter immer häufiger weitaus strenger und verhängen empfindlichere Strafen.
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bua/jat/news.de
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Übersicht: Strafen für Tierquäler
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