Der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schockte in dieser Woche mit einer außergewöhnlichen Vollstreckungsmaßnahme - dem Ventilwächter. Doch ist das Luft ablassen eigentlich erlaubt. Ein Anwalt klärt auf.
Der Ventilwächter sorgt bei GEZ-Gegnern derzeit für mächtig Unmut. Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, muss befürchten, dass die Behörden die Luft aus den Autoreifen lassen. Doch wie sieht es überhaupt rechtlich aus: Wie weit dürfen die Gebühreneintreiber gehen?
Ventilwächter gegen GEZ-Muffel
Im Kampf gegen GEZ-Muffel gehen Städte und Gemeinden jetzt ganz neue Wege: Mit einer Ventilkappe legen die Geldeintreiber die Autos lahm. Wer losfährt, löst eine Vorrichtung aus, die die Luft nach wenigen Metern aus den Reifen lässt. Außergewöhnlich und womöglich auch recht unverhältnismäßig. "Die Vollstreckungsmaßnahme wird von einigen Kommunen angewandt und ist rechtens", erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber dem "Focus". "Es ist nicht die GEZ, die diese Vorrichtung anbringt, sondern die Stadt, die für den Beitragsservice die Gebühren eintreibt."
Einspruch als einziges Mittel gegen Vollstreckung
Doch die Schuldner müssen sich damit nicht abfinden. Sie können Einspruch bei der Behörde einlegen. "Die Entfernung der Ventilwächter ist strafbar", warnt Solmecke übrigens. Wer sich nämlich nicht an die Wegfahrsperre hält, riskiert sogar eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Rundfunkgebühren-Verweigerer werden in diesem Punkt genauso behandelt wie jeder andere Schuldner.
Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Google+ und Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.
bua/gea/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.