Am 10. Oktober ist Welttag gegen die Todesstrafe. Wir haben uns das zum Anlass genommen und zehn Fakten rund um die Todesstrafe zusammengestellt, die Sie bestimmt noch nicht kennen.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie 1949 in der Verfassung verboten: die Todesstrafe. Doch viele Länder auf der Welt führen sie noch aus, die bekanntesten Beispiele sind wohl die USA und China. Wir haben für Sie zehn Fakten zur Todesstrafe zusammengestellt, die Sie noch nicht kennen.
1) In Deutschland gibt es noch die Todesstrafe!
Glauben sie nicht? Dann schauen Sie sich mal die Verfassung von Hessen an: Laut Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 ist die Todesstrafe noch erlaubt. "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden", heißt es dort. Aber keine Sorge, da Bundesrecht Länderrecht schlägt und die Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe 1949 abgeschafft hat, handelt es sich dabei sozusagen nur um eine Karteileiche.
2) In wie vielen Ländern der Welt gibt es die Todesstrafe?
Weltweit gibt es laut Amnesty International (Stand März 2015) 56 Länder, die die Todesstrafe in ihrem Strafrecht praktizieren. In 34 weiteren Ländern gibt es die Todesstrafe de facto noch, aber diese Staaten haben einen Hinrichtungsstopp verhängt. Sechs Staaten, darunter Brasilien, lassen die Todesstrafe in Sonderstrafverfahren zu, beispielsweise im Kriegsrecht. Der größte Teil der Staaten weltweit (102) hat die Todesstrafe als einen Menschenrechtsverstoß anerkannt und sie komplett abgeschafft.
3) Ist die Todesstrafe günstiger als eine lebenslange Haft?
Nein, zumindest nicht in einem Rechtsstaat. In Rechtsstaaten, wie beispielsweise den USA, kostet ein Todesstrafenprozess im Schnitt mehr als eine lebenslange Haft. Solche Kapitalverfahren dauern oft jahrelang. Außerdem sind mehrere Revisionsinstanzen und Wiederaufnahmemöglichkeiten vorgesehen, um Fehlurteile korrigieren zu können.
4) Die Todesstrafe in der DDR
In der Deutschen Demokratischen Republik gab es im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe. 1950 wurde sie wieder eingeführt. Zu den 1112 in sowjetischen Militärtribunalen Verurteilten, kommen in der DDR 227 rechtskräftige Todesurteile, 166 davon wurden vollstreckt. Von diesen wurden 52 wegen politischer Delikte, 64 wegen Verbrechen in der NS-Zeit und 44 wegen Kriminalität ausgeführt.
5) Wofür kann man zum Tode verurteilt werden?
Der Klassiker ist natürlich die Todesstrafe für Mord zu bekommen, aber in vielen Ländern, werden auch noch andere Verbrechen mit dem Tod bestraft. In Saudi-Arabien sind das etwa Bankraub, Entführung, Ehebruch, männliche Homosexualität, Abkehr vom islamischen Glauben oder Hexerei. In Indien gibt es nach den vielen Massenvergewaltigungen ein Gesetz, das die Todesstrafe zulässt, wenn das Opfer als Folge stirbt oder dauerhaft ins Koma fällt. In China kann man beispielsweise auch für Menschenhandel oder Korruption hingerichtet werden.
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