Erstellt von - Uhr

Magnus Gäfgen: Darum darf der Kindermörder im Knast reich werden

Seit 2003 sitzt der Kindermörder Magnus Gäfgen im Knast in Kassel. Seine Haftbedingungen erinnern jedoch eher an ein Luxusleben statt an eine Strafe. Angeblich bekomme er pro Monat 1.000 Euro für seine Tätigkeit als Jurist. Warum darf der Straftäter im Knast soviel Geld verdienen?

Magnus Gäfgen verlässt den Knast als reicher Mann. Wie ist das überhaupt möglich? (Foto) Suche
Magnus Gäfgen verlässt den Knast als reicher Mann. Wie ist das überhaupt möglich? Bild: dpa

Magnus Gäfgen ist ein verurteilter Mörder. 2001 entführte der heutige 40-Jährige den Bankiers-Sohn Jakob von Metzler und tötete ihn. Gäfgen wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nun führt er ein Luxus-Leben in der JVA Kassel. Er arbeitet nicht nur als Elektro-Anlagenmonteur-Lehrling für rund 11 Euro am Tag, sondern verdiene sich nach eigenen Aussagen als Jurist "1.000 Euro aufs Konto". Wie die "Bild"-Zeitung schreibt, würde er so bis zur Haftentlassung 100.000 Euro ansammeln. Doch wie ist das möglich? Darf ein verurteilter Straftäter im Knast reich werden?

Schuldenfrei! Magnus Gäfgen beantragte Privatinsolvenz

Als Gäfgen 2003 seine Haftstrafe angetreten hat, hatte er einen Berg Schulden. Er stellte einen Antrag auf Privatinsolvenz. Alle Schulden werden nach sechs Jahren erlassen, wenn man sich "wohlverhält". Alle Einnahmen, die 1030 Euro im Monat überschreiten, werden gepfändet. Nach den sechs Jahren ist damit jedoch Schluss und man ist schuldenfrei.

Da der Kindermörder psychologische Auffälligkeiten hat, muss er intellektuell beschäftigt werden und ist daher in der Sozialtherapeutischen Anstalt in Kassel untergebracht, anstatt in einem "normalen Gefängnis". "Der Justizvollzug ist darauf ausgerichtet, Straftäter irgendwann wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das sagt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Auch Sicherungsverwahrte z. B. müssen eine Perspektive haben, irgendwann mal wieder in Freiheit zu leben. Das leitet sich ab aus Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar", sagt ein angeblicher Insider gegenüber der "Bild"-Zeitung.

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Google+ und Twitter? Hier finden Sie brandheiße News, tolle Gewinnspiele und den direkten Draht zur Redaktion.

/gea/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.