Doch auch unseren Gesetzen mangelt es an Skurrilität nicht. Hierzulande wird zwar weniger der eheliche und uneheliche Beischlaf geregelt, dafür aber viele andere wichtige Sachen des Alltags. So wurde zum Glück 1896 festgelegt, dass ein Fußballfeld in Deutschland baumfrei sein muss. Sonst wäre der Jogi womöglich noch auf die Idee gekommen, unsere WM-Gegner mit einer Reihe Buchsbäume abschrecken zu wollen.
Gut zu wissen ist auch, dass ein Bienenschwarm erst dann herrenlos wird, wenn der Eigentümer die Insekten nicht unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolg der Besitzer aber seinen Bienenschwarm, so darf er dabei fremde Grundstücke betreten.
Ein Gerichtsurteil legt fest: Klaut der Hund eines Gastgebers das künstliche Gebiss des Gastes und verbuddelt dieses im Garten, muss der Halter des Tieres den Schaden mit seiner Haftpflichtversicherung decken. Wenn ein fremder Hund sein Geschäft auf einem fremden Grundstück erledigt, erwirbt der Grundstückbesitzer kein Eigentum an dem Hundekot.
Kurioser Fall: Voodoo & Sperma-Klau - von Frauengang vergewaltigt!
In der Straßenverkehrsordnung heißt es: Nackt Autofahren ist erlaubt. Wer aber unbekleidet aus dem Wagen steigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Und auch noch den Spaß am Schwimmen im Abwasserkanal müssen wir Ihnen vermiesen: das geht hierzulande nur mit ausdrücklicher Erlaubnis vom zuständigen Amt.
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lvo/news.de
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