Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung ist eine Störung der Fruchtbarkeit.Das heißt, die Schwangerschaft bei ungeschützem Geschlechtsverkehr muss im Zeitraum von 12 bis 24 Monaten ausbleiben. Aber: Es gibt auch Situationen, die vom Zeitfenster abweichen wie etwa, dass der Mann vor der Behandlung einer Krebserkrankung Samenproben zum Erhalt der Fortpflanzungfähigkeit einfrieren ließ oder die Frau beide Eileiter verloren hat.
Nur Paare kommen für eine künstliche Befruchtung infrage.Das können Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaften oder in Einzellfällen nach einer sorgfältigen Überprüfung des Kindswohls auch gleichgeschlechtliche einegtragene Partnerschaften sein. Singlefrauen scheiden dagegen aus, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.
Die Beratung: Das Paar muss von dem behandelnden Arzt und einem zweiten, unabhängigen Arzt ausführlich beraten werden. Beide müssen eienr künstlichen Befruchtung zustimmen. Dazu werden Kriterien anhand eines Indikationskataloges sowie die individuelle Situation des Paares geprüft. Das Wohl des zu erwartenden Kindes steht dabei immer im Vordergrund.
Das Paar sollte durch einen Psychologen und einen Notar beraten werden, wenn Fremdsperma verwendet werden soll. Hierbei wird vor allem geprüft, ob die Fremdsamenspende zur Linderung des Leidensdrucks dieses Paares geeignet ist und ob das Wohl des ungeborenen Kindes gegeben ist. «Das ist zwar nicht der einfachste Weg um eine Familie zu gründen, dennoch handelt es sich meistens um optimale Familien», sagt Najib Nassar, Fortplanzungsmediziner.
Zahlt die Krankenkasse?Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn das Paar verheiratet ist, die Frau nicht jünger als 25 und nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht jünger als 25 und nicht älter als 50 Jahre alt ist. Samen- und Eizellen müssen vom Paar stammen und eine ausführliche medizinische und psychologische Beratung stattgefunden haben. Nicht vergessen: Der Antrag muss vor der Behandlung gestellt und genehmigt worden sein. Die Privaten Krankenkassen müssen immer zahlen, sofern die Behandlung aufgrund einer Erkrankung ihres Versicherten notwendig ist und eine hinreichende Erfolgsaussicht bescheinigt werden kann.
Wie hoch sind die Kosten, wenn die Kasse zahlt? Die Behandlungskosten für die IVF liegen bei 540 Euro und für die ICSI bei 740 Euro für das Paar. Hinzu kommen 55 Euro für die Narkose und 600 bis 800 Euro für die Medikamente. Das Gleiche zahlt die Krankenkasse. An den Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse höchstens drei Mal.
Sind Mehrlingsgeburten planbar? Nein. Mehrlingsschwangerschaften sind medizinisch nicht planbar. Kein Arzt weiß, ob sich überhaupt ein Embryo in der Gebärmutter einnistet. Außerdem sind Mehrlinge bei einer künstlichen Befruchtung eher unerwünscht, da sie für Mutter und Kind mehr Risiken bergen als Einlingsschwangerschaften.
Welche Methode ist die Erfolgreichere? Hinsichtlich der Ergebnisse sind sowohl ICSI als auch IVF am Ende identisch. Die Frage ist, welche Methode bei welcher Vorerkrankung zu bevorzugen ist. Hat der Mann beispielsweise zu wenig Spermien, ist die ICSI die erfolgversprechendere.