Aus Liebe zum Tier: Mann begeht nach Zwangs-Tötung seines Hundes Suizid

Es ist eine Geschichte zweier guter Freunde. Der 27-Jährige Dan und sein Hund Zanto hatten eine enge Bindung. Dann aber fiel Zanto den dänischen Behörden ins Auge, weil seine Statur der eines Hundes einer verbotenen Rasse ähnelt. Also wird Zanto beschlagnahmt und eingeschläfert. Aus Trauer nahm sich Dan kurze Zeit später das Leben.

Von news.de-Volontärin Anne Geyer - Uhr

Weil er die Abstammung seines Hundes nicht nachweisen konnte, beging der 27-Jähringe Däne Dan Selbstmord. (Foto) Suche
Weil er die Abstammung seines Hundes nicht nachweisen konnte, beging der 27-Jähringe Däne Dan Selbstmord. Bild: Oliver Berg/dpa

Wo bleiben da in Dänemark eigentlich die Wissenschaftler: Hundchens Blick lässt Herrchens Herz höher schlagen.

Andere Länder, andere Sitten
Käuflicher Sex
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  • DEUTSCHLAND: Vor Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2002 war Prostitution sittenwidrig. Hauptziel war es, die rechtliche und soziale Lage der Frauen zu verbessern. Kritiker bemängeln aber, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution und biete Zuhältern Schutz vor Kontrollen. Sollte es zur großen Koalition kommen, wollen Union und SPD künftig Freier bestrafen, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

  • FRANKREICH: Die Nationalversammlung verhandelt derzeit ein neues Prostitutionsgesetz. Danach sollen Freier künftig eine Geldbuße zahlen, wenn sie Prostituierte ansprechen. Bisher drohen umgekehrt Prostituierten Haft- oder Geldstrafen, wenn sie potenzielle Freier anwerben. Wird das umstrittene Gesetz angenommen, befasst sich anschließend der Senat damit.

  • GROSSBRITANNIEN: Prostitution ist legal, es gibt aber viele Ausnahmen: Käuflicher Sex mit Minderjährigen ist ebenso strafbar wie Zwangsprostitution. Wer käuflichen Sex mit jemandem hat, der dazu gezwungen wurde, macht sich strafbar, auch wenn die Umstände nicht bekannt sind. Zuhälterei oder das Betreiben eines Bordells sind ebenso verboten. Dennoch gibt es allein in London Hunderte Bordelle.

  • ITALIEN: Prostitution ist in Italien erlaubt, Zuhälterei und Einrichtungen wie Bordelle sind es nicht. Freier und Prostituierte bleiben straffrei, solange die Frauen nicht minderjährig sind.

  • SPANIEN/PORTUGAL: Käufliche Liebe ist weder legal noch illegal. Versuche des spanischen Parlaments, sich auf ein Gesetz zur Reglementierung der Prostitution zu einigen, scheiterten immer wieder. Die Lager sind tief gespalten: Einige wollen ein Totalverbot, andere fordern die Anerkennung der Prostitution als legale Arbeit.

  • BELGIEN: Prostitution ist nicht strafbar, Bordelle werden toleriert. Strafbar sind hingegen Zuhälterei oder Kundenfang. Politiker fordern, die Gesetze besser anzuwenden, beispielsweise gegen Menschenhandel.

  • NIEDERLANDE: Prostitution und Zuhälterei sind nicht strafbar. Die Aufhebung des Bordellverbotes 2000 brachte Prostituierten den Status von selbstständigen Unternehmerinnen. Eine Verschärfung der Gesetze zum Kampf gegen Zwangsprostitution scheiterte im Parlament. Der Besuch einer minderjährigen Zwangsprostituierten ist strafbar.

  • ÖSTERREICH: Prostitution ist grundsätzlich erlaubt und verstößt seit vorigem Jahr nicht mehr «gegen die guten Sitten». Deshalb können Prostituierte Bezahlung nun einklagen. Arbeiten die Frauen ohne regelmäßige Gesundheitstests, riskieren sie eine Strafe.

  • SCHWEIZ: Prostitution gilt als sittenwidrig, ist aber legal. Generell dürfen Frauen ihre Dienste anbieten, wenn sie über 16 Jahre alt sind, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen und sich aus freien Stücken anbieten. Freier können bestraft werden, wenn sie Sex mit Mädchen haben, die jünger als 16 Jahre sind.

  • NORWEGEN: Prostitution ist zwar nicht verboten, gilt aber auch nicht als reguläre Arbeit. Viele Huren geben sich daher als freiberufliche Masseuse aus, um Steuern zu zahlen und Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist verboten und wird mit Haft bestraft. Zuhälterei steht ebenfalls unter Strafe.

  • POLEN: Prostitution ist nicht strafbar, wohl aber Zuhälterei. Auch die Erleichterung von Prostitution, etwa durch Betreiben von Bordellen, steht unter Strafe. Freier dagegen müssen keine juristischen Folgen befürchten.

  • RUSSLAND/UKRAINE: Prostitution kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zuhälterei oder Beihilfe zur Prostitution werden mit Haft bestraft. Freier gehen straffrei aus.

  • BULGARIEN: Prostitution ist rechtlich nicht klar geregelt. Sie ist - anders als Zuhälterei - weder strafbar noch legal.

  • SLOWAKEI: Prostitution als solche ist nicht strafbar - weder für Prostituierte noch für Freier. Zuhälterei aber wird mit Gefängnis geahndet.

  • TSCHECHIEN: Die Prostitution findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Ein neuerlicher Vorstoß, das Gewerbe zu legalisieren und zu reglementieren, ist im Sommer gescheitert. Zuhälterei kann als Kuppelei verfolgt werden.

  • UNGARN: Prostitution als solche ist nicht strafbar, allerdings gelten Regeln und Sanktionsandrohungen, die ihre Ausübung einschränken und den Straßenstrich in die Illegalität drängen. Der Kauf von Sex wird in Ungarn nicht bestraft, Zuhälterei aber ist ein Straftatbestand.

  • RUMÄNIEN: Prostitution kann mit Gefängnis bestraft werden, in der Praxis wird die Strafe aber meistens zur Bewährung ausgesetzt oder in eine Geldstrafe verwandelt. Auch gewöhnliche Zuhälterei kann mit Freiheitsentzug bestraft werden. Das Strafmaß kann sich erhöhen, wenn Menschenhandel oder Minderjährige im Spiel sind.

  • TÜRKEI: Prostitution ist nicht verboten, wird aber reguliert. Sie darf nur in genehmigten Bordellen betrieben werden. Bestraft wird, wer außerhalb des kontrollierten Systems Menschen zur Prostitution anstiftet oder als Zuhälter finanziell profitiert. Im Alltag ist dies allerdings graue Theorie. Der «Schwarzmarkt» mit Sex blüht.

  • GRIECHENLAND/ZYPERN: Die sogenannte registrierte Prostitution ist frei. Die Frauen müssen polizeilich als Prostituierte gemeldet sein und regelmäßig ärztlich untersucht werden. Auch der Kauf von Sex wird nicht bestraft. Zuhälterei wird strafrechtlich verfolgt.

  • USA: Prostitution ist seit Beginn des vorigen Jahrhunderts nahezu komplett verboten. Nur im US-Staat Nevada ist käufliche Liebe noch per Gesetz erlaubt. Dort gibt es auch die einzigen ausgewiesenen Bordelle im Land - andernorts tarnen sich die Einrichtungen als Massage-Salons oder Spas.

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    Zanto war ein großer, stämmiger Hund. Das war sein einziger Fehler

    Einen Einheimischen hat es getroffen: den 27-Jährigen Dan und seinen Vierbeinigen Freund Zanto. Zanto war der Polizei nicht etwa durch einen blutrünstigen Beissangriff aufgefallen, sondern einfach nur weil er groß und stämmig war und nach ihrer Einschätzung Anteile eines Listenhundes haben könnte. Für die Polizei Anlass genug, ihn als gefährlich einzustufen.

    Dan konnte Zantos Herkunft nicht nachweisen, also nahm man ihm den Hund weg

    Dan hatte eine Woche Zeit zu beweisen, dass sein vierbeiniger Freund eben keine Anteile eines verbotenen Listenhundes im Blut hat. Diese Frist ist gesetzlich vorgegeben und die Beweispflicht liegt allein beim Halter. Acht Tage hat dieser maximal Zeit, glaubwürdig nachzuweisen, dass sein Hund keine Anteile der verbotenen Hunde im Blut hat oder eben gar keine Anteile der verbotenen Rasse in sich trägt. Der Nachweis müsste zum Beispiel durch einen Stammbaum erfolgen. Kann der Halter der Beweispflicht nicht nachkommen, ziehen die Behörden das Tier ein, um es dann zu töten.

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    Die beklopptesten Gesetze
    Bürokratie
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  • Bananenordnung: Seit 1993 wurden mehr als ein halbes Dutzend Verordnungen über den Import von Bananen erlassen. Eine Banane, die für EU-Bürger geeignet ist, muss danach mindestens 14 Zentimeter lang und 2,7 Zentimeter dick sein, darf keine Beschädigungen aufweisen und noch nicht gereift sein. Grund: Die Bananen aus EU-Ländern sollten gegenüber Import-Konkurrenten besser gestellt sein.

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Die Tastatur muss auf dem Schreibtisch bewegt werden können. Zudem darf die Tastatur einen Maximalhöhe von drei Zentimetern, gemessen an der Taste c, nicht überschreiten. Und die Tischplatte muss mindestens 80 Zentimeter tief und 1,60 Meter breit sein.

  • Normgemüse: Die «Verordnung der Europäischen kommission zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken» war bisher die wohl abstruseste EU-Verordnung. Doch nicht nur die Gurken-Krümmung wollte die EU regulieren, für insgesamt 36 Obst- und Gemüsearten wurden Normen definiert. Inzwischen sind viele dieser Verordnungen zwar aufgehoben worden, doch werden sie vom Einzelhandel weiter angewendet. Der Kunde, so die Annahme, hätte sich eben an hübsche Früchte gewöhnt.

  • Pferdesteuer: Kfz- oder Hunde-Steuer sind bereits ein alter Hut. In Zeiten klammer Kassen werden einige Kommunen erfinderisch. In der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf kostet deshalb seit 1. Januar 2013 ein Pferd 200 Euro im Jahr an Pferdesteuer.

  • Schnullerhalternorm: Ja, auch das ist geregelt. Die Schnullerkette darf nicht länger als 220 Millimeter sein, damit sich kein Kind versehentlich strangulieren kann. Zudem müssen Löcher im Clip sein, damit ein Kind, wenn es den Clip in den Mund nimmt, noch ausreichend Luft bekommt. Die Regelungen zum Schnuller sind so detailliert, dass sie mehr als 50 Seiten Text füllen.

  • Seilbahngesetz: In Brüssel wurde im Jahr 2000 eine Richtlinie über Seilbahnen erlassen, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten. In Deutschland musste deshalb jedes Bundesland ein Seilbahngesetz erlassen - etwa auch flache Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Dass diese Bundesländer viel zu flach sind, um eine Seilbahn betreiben zu können, sei dahingestellt.

  • Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1909 eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte zu finanzieren. Eigentlich dürfte es diese Steuer, bei der inzwischen 1,02 Euro je Flasche fällig werden, nicht mehr geben. Egal, bei einer halben Milliarde Euro, die pro Jahr so eingenommen werden, ist der ursprüngliche Grund nicht mehr so relevant wie die Euro-Zeichen in den Augen der Finanzbehörden.

  • Zeitumstellungs-Richtlinie: Die EU hat auch Sommerzeit und Winterweit extra vereinheitlicht. In der Richtlinie 1980/737/EWG wurde die Regelung zur Sommerzeit verabschiedet. Und auch wenn der Energieverbrauch durch die Zeitumstellung - entgegen der Annahme - sogar noch erhöht wird und die negativen Effekte für Wirtschaft und Bürger dokumentiert sind: Die Richtlinie bleibt in Kraft.

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    Dan nahm nach Zantos Einschläferung eine Überdosis Schlaftabletten

    Dan konnte den Nachweis über Zantos Abstammung nicht innerhalb der gesetzen Frist erbringen. Also wurde ihm sein Hund Zanto weggenommen und eingeschläfert. Laut Dans Mutter hatte ihr Sohn eine sehr enge Bindung an seinen Hund und konnte dessen Tod durch ein paar fehlende Papiere nicht verkraften. Er gab sich die Schuld an der Beschlagnahmung seines geliebten Vierbeiners. Nachdem Zanto eingezogen und damit sein Tod besiegelt war, nahm Dan eine Überdosis Schmerztabletten und starb.

    Die sozialen Netzwerke betrauern Dan und Zanto: Zwei Freunde bis in den Tod

    Die sozialen Netzwerke haben den Tod von Dan und Zanto mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Viele fordern nun eine Lockerung der starren Gesetze. Auch, damit sich Dans und Zantos Geschichte nicht mehr wiederholt.

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    gea/zij/news.de

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