Gang Bang und Fetisch-Parties inklusive: Pikante Stellungs-Anzeige: Portal sucht Puff-Tester

Trauen Sie sich diese Aufgabe zu? Ein Internet-Portal sucht im Netz dringend nach einem echten Puff-Experten. Dieser soll hierzulande Bordelle testen und diese im Anschluss bewerten. Hier werden Höchstleistungen erwartet!

Von news.de-Redakteur - Uhr

In Berlin wird ein Bordell-Tester gesucht. (Foto) Suche
In Berlin wird ein Bordell-Tester gesucht. Bild: dpa

Wollen Sie sich beruflich weiterentwickeln und wissen noch nicht wirklich, in welche Richtung die Reise gehen wird. Nun ja, lassen Sie sich doch einfach treiben ... oder treiben Sie es einfach. Diese Möglichkeit hätten Sie, wenn Sie sich auf die Stellenanzeige des Portals "Kaufmich.com" bewerben. Denn dort wird für den Standort Berlin ein ganz besonderer Tester beziehungsweise Qualitätsmanager gesucht: ein Bordell-Tester!

Andere Länder, andere Sitten
Käuflicher Sex
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  • DEUTSCHLAND: Vor Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2002 war Prostitution sittenwidrig. Hauptziel war es, die rechtliche und soziale Lage der Frauen zu verbessern. Kritiker bemängeln aber, das Gesetz fördere die Zwangsprostitution und biete Zuhältern Schutz vor Kontrollen. Sollte es zur großen Koalition kommen, wollen Union und SPD künftig Freier bestrafen, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

  • FRANKREICH: Die Nationalversammlung verhandelt derzeit ein neues Prostitutionsgesetz. Danach sollen Freier künftig eine Geldbuße zahlen, wenn sie Prostituierte ansprechen. Bisher drohen umgekehrt Prostituierten Haft- oder Geldstrafen, wenn sie potenzielle Freier anwerben. Wird das umstrittene Gesetz angenommen, befasst sich anschließend der Senat damit.

  • GROSSBRITANNIEN: Prostitution ist legal, es gibt aber viele Ausnahmen: Käuflicher Sex mit Minderjährigen ist ebenso strafbar wie Zwangsprostitution. Wer käuflichen Sex mit jemandem hat, der dazu gezwungen wurde, macht sich strafbar, auch wenn die Umstände nicht bekannt sind. Zuhälterei oder das Betreiben eines Bordells sind ebenso verboten. Dennoch gibt es allein in London Hunderte Bordelle.

  • ITALIEN: Prostitution ist in Italien erlaubt, Zuhälterei und Einrichtungen wie Bordelle sind es nicht. Freier und Prostituierte bleiben straffrei, solange die Frauen nicht minderjährig sind.

  • SPANIEN/PORTUGAL: Käufliche Liebe ist weder legal noch illegal. Versuche des spanischen Parlaments, sich auf ein Gesetz zur Reglementierung der Prostitution zu einigen, scheiterten immer wieder. Die Lager sind tief gespalten: Einige wollen ein Totalverbot, andere fordern die Anerkennung der Prostitution als legale Arbeit.

  • BELGIEN: Prostitution ist nicht strafbar, Bordelle werden toleriert. Strafbar sind hingegen Zuhälterei oder Kundenfang. Politiker fordern, die Gesetze besser anzuwenden, beispielsweise gegen Menschenhandel.

  • NIEDERLANDE: Prostitution und Zuhälterei sind nicht strafbar. Die Aufhebung des Bordellverbotes 2000 brachte Prostituierten den Status von selbstständigen Unternehmerinnen. Eine Verschärfung der Gesetze zum Kampf gegen Zwangsprostitution scheiterte im Parlament. Der Besuch einer minderjährigen Zwangsprostituierten ist strafbar.

  • ÖSTERREICH: Prostitution ist grundsätzlich erlaubt und verstößt seit vorigem Jahr nicht mehr «gegen die guten Sitten». Deshalb können Prostituierte Bezahlung nun einklagen. Arbeiten die Frauen ohne regelmäßige Gesundheitstests, riskieren sie eine Strafe.

  • SCHWEIZ: Prostitution gilt als sittenwidrig, ist aber legal. Generell dürfen Frauen ihre Dienste anbieten, wenn sie über 16 Jahre alt sind, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung besitzen und sich aus freien Stücken anbieten. Freier können bestraft werden, wenn sie Sex mit Mädchen haben, die jünger als 16 Jahre sind.

  • NORWEGEN: Prostitution ist zwar nicht verboten, gilt aber auch nicht als reguläre Arbeit. Viele Huren geben sich daher als freiberufliche Masseuse aus, um Steuern zu zahlen und Anspruch auf Sozialleistungen zu haben. Der Kauf von sexuellen Dienstleistungen ist verboten und wird mit Haft bestraft. Zuhälterei steht ebenfalls unter Strafe.

  • POLEN: Prostitution ist nicht strafbar, wohl aber Zuhälterei. Auch die Erleichterung von Prostitution, etwa durch Betreiben von Bordellen, steht unter Strafe. Freier dagegen müssen keine juristischen Folgen befürchten.

  • RUSSLAND/UKRAINE: Prostitution kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zuhälterei oder Beihilfe zur Prostitution werden mit Haft bestraft. Freier gehen straffrei aus.

  • BULGARIEN: Prostitution ist rechtlich nicht klar geregelt. Sie ist - anders als Zuhälterei - weder strafbar noch legal.

  • SLOWAKEI: Prostitution als solche ist nicht strafbar - weder für Prostituierte noch für Freier. Zuhälterei aber wird mit Gefängnis geahndet.

  • TSCHECHIEN: Die Prostitution findet in einer rechtlichen Grauzone statt. Ein neuerlicher Vorstoß, das Gewerbe zu legalisieren und zu reglementieren, ist im Sommer gescheitert. Zuhälterei kann als Kuppelei verfolgt werden.

  • UNGARN: Prostitution als solche ist nicht strafbar, allerdings gelten Regeln und Sanktionsandrohungen, die ihre Ausübung einschränken und den Straßenstrich in die Illegalität drängen. Der Kauf von Sex wird in Ungarn nicht bestraft, Zuhälterei aber ist ein Straftatbestand.

  • RUMÄNIEN: Prostitution kann mit Gefängnis bestraft werden, in der Praxis wird die Strafe aber meistens zur Bewährung ausgesetzt oder in eine Geldstrafe verwandelt. Auch gewöhnliche Zuhälterei kann mit Freiheitsentzug bestraft werden. Das Strafmaß kann sich erhöhen, wenn Menschenhandel oder Minderjährige im Spiel sind.

  • TÜRKEI: Prostitution ist nicht verboten, wird aber reguliert. Sie darf nur in genehmigten Bordellen betrieben werden. Bestraft wird, wer außerhalb des kontrollierten Systems Menschen zur Prostitution anstiftet oder als Zuhälter finanziell profitiert. Im Alltag ist dies allerdings graue Theorie. Der «Schwarzmarkt» mit Sex blüht.

  • GRIECHENLAND/ZYPERN: Die sogenannte registrierte Prostitution ist frei. Die Frauen müssen polizeilich als Prostituierte gemeldet sein und regelmäßig ärztlich untersucht werden. Auch der Kauf von Sex wird nicht bestraft. Zuhälterei wird strafrechtlich verfolgt.

  • USA: Prostitution ist seit Beginn des vorigen Jahrhunderts nahezu komplett verboten. Nur im US-Staat Nevada ist käufliche Liebe noch per Gesetz erlaubt. Dort gibt es auch die einzigen ausgewiesenen Bordelle im Land - andernorts tarnen sich die Einrichtungen als Massage-Salons oder Spas.

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    Lesen Sie hier: Zuhälterei mit Voodoo-Zauber: Frauen zur Prostitution gezwungen!

    Onlineportal sucht Puff-Tester für Berliner Standort

    Ja genau, Sie werden dafür bezahlt, die Berliner Puffs zu prüfen und zu bewerten, wie der Stellenanzeige zu entnehmen ist, die gerade durch die sozialen Netzwerke wandert. Und die Anforderungen sind durchaus beachtenswert:

    Der geeignete Kandidat soll "Bordelle nach Service, Sauberkeit und Einhaltung von Safer Sex-Praktiken" prüfen, und "Spaß am Sex mit den verschiedenen Damen" haben und "anschließend eine Bewertung" verfassen, "welche dann auf www.kaufmich.com veröffentlicht wird."

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