Fataler One-Night-Stand: Braut lässt sich von kleinwüchsigem Stripper schwängern
Bei ihrem Junggesellenabschied ließ es eine Frau aus Valencia noch einmal richtig krachen. Doch ihr intimes Vergnügen mit dem Stripper hatte fatale Folgen. Neun Monate nach der Party muss sie ihrem Mann ein peinliches Geständnis machen.
Zu ihrem Junggesellenabschied fremdzugehen, ist mit großer Wahrscheinlichkeit der dümmste Fehler, den eine Braut in spe begehen kann. Doch nicht selten fallen bei der ausgelassenen Feierei die Hüllen und die Zukünftige geht etwas zu tief auf Tuchfühlung mit dem sexy Stripper, der extra für sie engagiert wurde.
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Bei der Geburt staunten die Frischvermählten nicht schlecht. Bild: dpa/ Symbolbild
Schwanger nach Junggesellenabschied
Doch in Spanien ereignete sich ein besonderer Fall. Wie N24.de unter Berufung auf die spanische Website Las Cinco Del Dia berichtet, konnte eine Braut aus Valencia ihrem kleinwüchsigen Stripper offenbar nicht wiederstehen und ließ sich auf einen One-Night-Stand ein. Ein fataler Fehler, denn die Braut wurde schwanger. Doch damit nicht genug: Bei der Geburt des Kindes kam die peinliche Wahrheit, dass das Kind nicht von ihrem Ehemann ist, schnell ans Licht. Denn auch das Baby war kleinwüchsig.
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Baby nach Wunsch - So geht's
Künstliche Befruchtung
Voraussetzung für eine künstliche Befruchtung ist eine Störung der Fruchtbarkeit.Das heißt, die Schwangerschaft bei ungeschützem Geschlechtsverkehr muss im Zeitraum von 12 bis 24 Monaten ausbleiben. Aber: Es gibt auch Situationen, die vom Zeitfenster abweichen wie etwa, dass der Mann vor der Behandlung einer Krebserkrankung Samenproben zum Erhalt der Fortpflanzungfähigkeit einfrieren ließ oder die Frau beide Eileiter verloren hat.
Nur Paare kommen für eine künstliche Befruchtung infrage.Das können Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaften oder in Einzellfällen nach einer sorgfältigen Überprüfung des Kindswohls auch gleichgeschlechtliche einegtragene Partnerschaften sein. Singlefrauen scheiden dagegen aus, da die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.
Die Beratung: Das Paar muss von dem behandelnden Arzt und einem zweiten, unabhängigen Arzt ausführlich beraten werden. Beide müssen eienr künstlichen Befruchtung zustimmen. Dazu werden Kriterien anhand eines Indikationskataloges sowie die individuelle Situation des Paares geprüft. Das Wohl des zu erwartenden Kindes steht dabei immer im Vordergrund.
Das Paar sollte durch einen Psychologen und einen Notar beraten werden, wenn Fremdsperma verwendet werden soll. Hierbei wird vor allem geprüft, ob die Fremdsamenspende zur Linderung des Leidensdrucks dieses Paares geeignet ist und ob das Wohl des ungeborenen Kindes gegeben ist. «Das ist zwar nicht der einfachste Weg um eine Familie zu gründen, dennoch handelt es sich meistens um optimale Familien», sagt Najib Nassar, Fortplanzungsmediziner.
Zahlt die Krankenkasse?Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten, wenn das Paar verheiratet ist, die Frau nicht jünger als 25 und nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht jünger als 25 und nicht älter als 50 Jahre alt ist. Samen- und Eizellen müssen vom Paar stammen und eine ausführliche medizinische und psychologische Beratung stattgefunden haben. Nicht vergessen: Der Antrag muss vor der Behandlung gestellt und genehmigt worden sein. Die Privaten Krankenkassen müssen immer zahlen, sofern die Behandlung aufgrund einer Erkrankung ihres Versicherten notwendig ist und eine hinreichende Erfolgsaussicht bescheinigt werden kann.
Wie hoch sind die Kosten, wenn die Kasse zahlt? Die Behandlungskosten für die IVF liegen bei 540 Euro und für die ICSI bei 740 Euro für das Paar. Hinzu kommen 55 Euro für die Narkose und 600 bis 800 Euro für die Medikamente. Das Gleiche zahlt die Krankenkasse. An den Kosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse höchstens drei Mal.
Sind Mehrlingsgeburten planbar? Nein. Mehrlingsschwangerschaften sind medizinisch nicht planbar. Kein Arzt weiß, ob sich überhaupt ein Embryo in der Gebärmutter einnistet. Außerdem sind Mehrlinge bei einer künstlichen Befruchtung eher unerwünscht, da sie für Mutter und Kind mehr Risiken bergen als Einlingsschwangerschaften.
Welche Methode ist die Erfolgreichere? Hinsichtlich der Ergebnisse sind sowohl ICSI als auch IVF am Ende identisch. Die Frage ist, welche Methode bei welcher Vorerkrankung zu bevorzugen ist. Hat der Mann beispielsweise zu wenig Spermien, ist die ICSI die erfolgversprechendere.
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Kleinwüchsiges Kind offensichtlich nicht vom Ehemann
Während ihr Mann nur verdutzt auf die Nachricht des Arztes reagierte, musste seine Frau ihr Schweigen nun brechen und ihren Seitensprung beichten. Denn bis zur Geburt hatte sie ihn in dem Glauben gelassen, das Kind sei von ihm.
Wie N24.de weiter berichtet, hatte die Braut nicht einmal ihren engsten Freundinnen, die an dem Abend dabei waren, von ihrem Seitensprung erzählt. Wahrscheinlich hätte sie ihre Lüge ewig aufrecht erhalten, wäre ihre Untreue nicht so eindeutig gewesen.
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