Horror-Babysitter: Kind (12) trägt nun Bitch-Tattoo auf Unterarm

Zwei Babysitter aus Pennsylvania hatten offenbar Langeweile und tätowierten kurzerhand ein 12-jähriges Mädchen auf dem Unterarm. Doch viel schlimmer als die dauerhafte Tinte ist der Vorwurf des Gerichts.

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Um sich tätowieren zu lassen, muss man mindestens 18 Jahre als sein - oder man hat eine Erlaubnis der Eltern. Dies gilt auch in den USA. Doch einem Pärchen aus Centerville im US-Bundesstaat Pennsylvania war diese Regelung scheinbar egal. Seit Dienstag stehen die beiden nach Berichten von CBS Pittsburgh vor Gericht. Der Vorwurf: Kindesgefährdung. Ungewöhnliche Tattoos gibt es zur Genüge. Doch das Paar hat einem Mädchen (12) das englische Wort Bitch, zu deutsch Schlampe, auf den Arm tätowiert.

Ein ähnlicher Fall ereignete sich im April bereits in Virginia. Da wurde einer 13-Jährigen ihr Name vom Babysitter auf die Schulter tätowiert.

Im Mai 2014 hatten Randall Charlton (33) und seine 30-jährige Freundin Melissa Becker viele Kinder bei sich zu Hause. Das Paar betreute die Heranwachsenden mit der Erlaubnis der Eltern. Doch diese hätten wahrscheinlich nicht mit einem derartig dauerhaften Vertrauensbruch gerechnet.

Paar tätowierte Zwölfjährige

Ein zwölfjähriges Mädchen besuchte Freunde, die das Pärchen beaufsichtigte. Doch die Babysitter hatten wahrscheinlich eine andere Auffassung von kreativer Kinderbetreuung. Charlton nutzte kurzerhand sein Tattoo-Kit und tätowierte den Teenager am Unterarm. Dort prangt nun ein Smiley und das Wort Bitch.

Anklage wegen fehlender Erlaubnis der Mutter

Beide müssen sich nun vor Gericht verantworten. Das Absurde an der Sache: Die Justizbehörde wirft dem Paar vor, die Mutter nicht für die Tattoo-Erlaubnis kontaktiert zu haben. Denn das ist in Pennsylvania nämlich verboten. Als ob die fehlende Zustimmung das Schlimmste an dem Fall sei.

Die beklopptesten Gesetze
Bürokratie
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  • Bananenordnung: Seit 1993 wurden mehr als ein halbes Dutzend Verordnungen über den Import von Bananen erlassen. Eine Banane, die für EU-Bürger geeignet ist, muss danach mindestens 14 Zentimeter lang und 2,7 Zentimeter dick sein, darf keine Beschädigungen aufweisen und noch nicht gereift sein. Grund: Die Bananen aus EU-Ländern sollten gegenüber Import-Konkurrenten besser gestellt sein.

  • Bildschirmarbeitsverordnung: Die Tastatur muss auf dem Schreibtisch bewegt werden können. Zudem darf die Tastatur einen Maximalhöhe von drei Zentimetern, gemessen an der Taste c, nicht überschreiten. Und die Tischplatte muss mindestens 80 Zentimeter tief und 1,60 Meter breit sein.

  • Normgemüse: Die «Verordnung der Europäischen kommission zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken» war bisher die wohl abstruseste EU-Verordnung. Doch nicht nur die Gurken-Krümmung wollte die EU regulieren, für insgesamt 36 Obst- und Gemüsearten wurden Normen definiert. Inzwischen sind viele dieser Verordnungen zwar aufgehoben worden, doch werden sie vom Einzelhandel weiter angewendet. Der Kunde, so die Annahme, hätte sich eben an hübsche Früchte gewöhnt.

  • Pferdesteuer: Kfz- oder Hunde-Steuer sind bereits ein alter Hut. In Zeiten klammer Kassen werden einige Kommunen erfinderisch. In der hessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf kostet deshalb seit 1. Januar 2013 ein Pferd 200 Euro im Jahr an Pferdesteuer.

  • Schnullerhalternorm: Ja, auch das ist geregelt. Die Schnullerkette darf nicht länger als 220 Millimeter sein, damit sich kein Kind versehentlich strangulieren kann. Zudem müssen Löcher im Clip sein, damit ein Kind, wenn es den Clip in den Mund nimmt, noch ausreichend Luft bekommt. Die Regelungen zum Schnuller sind so detailliert, dass sie mehr als 50 Seiten Text füllen.

  • Seilbahngesetz: In Brüssel wurde im Jahr 2000 eine Richtlinie über Seilbahnen erlassen, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten. In Deutschland musste deshalb jedes Bundesland ein Seilbahngesetz erlassen - etwa auch flache Länder wie Hamburg, Bremen oder Berlin. Dass diese Bundesländer viel zu flach sind, um eine Seilbahn betreiben zu können, sei dahingestellt.

  • Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1909 eingeführt, um den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte zu finanzieren. Eigentlich dürfte es diese Steuer, bei der inzwischen 1,02 Euro je Flasche fällig werden, nicht mehr geben. Egal, bei einer halben Milliarde Euro, die pro Jahr so eingenommen werden, ist der ursprüngliche Grund nicht mehr so relevant wie die Euro-Zeichen in den Augen der Finanzbehörden.

  • Zeitumstellungs-Richtlinie: Die EU hat auch Sommerzeit und Winterweit extra vereinheitlicht. In der Richtlinie 1980/737/EWG wurde die Regelung zur Sommerzeit verabschiedet. Und auch wenn der Energieverbrauch durch die Zeitumstellung - entgegen der Annahme - sogar noch erhöht wird und die negativen Effekte für Wirtschaft und Bürger dokumentiert sind: Die Richtlinie bleibt in Kraft.

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