Von news.de-Redakteurin Fabienne Rzitki - Uhr

Hartz IV: Wie der Staat die Wohnung finanziert

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, gilt als bedürftig. Deshalb gibt's vom Staat Geld für Lebensmittel, Strom und Kleidung. Zusätzlich bekommen Hartz-IV-Empfänger die Wohnung bezahlt. Welche Wohnungsgröße entscheidet und wie hoch die Miete sein darf, erklärt news.de.

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Welche Wohnkosten bekommen Hartz-IV-Empfänger bezahlt? Bild: dpa

Wer Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragt, erhält neben dem Regelsatz für den Lebensunterhalt auch Geld für die Wohnung. Um diesen Zuschuss zu bekommen, müssen Wohnung und Miete bestimmte Kriterien erfüllen. Das belastet Arbeitslose, denn die Angst, die Vorgaben nicht zu erfüllen und das Zuhause zu verlieren, ist groß. Nicht selten ist von Zwangsumzügen und anderen «Ungerechtigkeiten» im Zusammenhang mit Hartz-IVDie Hartz-Gesetze sind das Ergebnis einer von der damaligen rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder eingesetzten Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts. Hartz I (Zeitarbeit), Hartz II (Mini- und Midijobs), Hartz III (Umbau der Bundesagentur für Arbeit) und Hartz IV (Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) traten zwischen 2003 und 2005 in Kraft. zu lesen. Neuestes Beispiel: Regelleistung bestreiten. Wird Warmwasser über die Heizungsanlage erzeugt, zieht die Arge den Betrag von den Heizkosten ab - üblicherweise 18 Prozent.

Extra Geld gibt es, wenn sich in der Wohnung ein Wasserboiler oder Durchlauferhitzer befindet. Seit 2011 wird dieser erhöhte Strombedarf mit einer Pauschale ausgeglichen. Sie wird auf Basis der Höhe des jeweiligen Regelsatzes berechnet. Beispiel: Ein volljährig Alleinstehender erhält einen Regelsatz von 364 Euro. Für den Durchlauferhitzer bekommt er zusätzlich 2,3 Prozent angerechnet, also 8,37 Euro. Leben mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten alle eine Pauschale - auch Kinder. Allerdings gelten für Kinder andere RegelsätzeDer Begriff meint einen festen Geldbetrag, der unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren gewährt wird. Diese Faktoren werden von staatlichen Stellen festgelegt und regelmäßig überprüft. und damit andere Pauschalen: 4,02 Euro gibt es für Kinder von 14 bis 17 Jahre, 3,01 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren, 1,72 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren.

Mietschulden werden nicht übernommen. Aber: Die Arge kann bei drohender Wohnungslosigkeit ein Darlehen gewähren.

Für Berlin gelten zum Beispiel folgende Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten:

1-Personenhaushalt: 378 Euro

2-Personenhaushalt: 444 Euro

3-Personenhaushalt: 542 Euro

4-Personenhaushalt: 619 Euro

5-Personenhaushalt: 705 Euro

jede weitere Person: + 50 Euro

Die Wohnungskosten werden an den Mieter direkt ausgezahlt. Sollte der zuständige Träger allerdings feststellen, dass das Geld anderweitig verwendet wird, ist eine Überweisung direkt an den Vermieter möglich. Im Übrigen: ALG-II-Empfänger unter 25 Jahren haben keinen Anspruch auf eine staatlich finanzierte Wohnung. Nur im Falle schwerwiegender sozialer oder beruflicher Gründe können sie aus der elterlichen Wohnung ausziehen und bekommen die eigenen vier Wände bezahlt.

Wie groß darf die Wohnung sein?

Nicht nur die Kosten müssen angemessen sein, auch die Größe der eigenen vier Wände. Laut Gesetz gilt für eine Person eine 45 Quadratmeter große Wohnung als ausreichend, 60 Quadratmeter für zwei Personen. Für jeden weiteren Mitbewohner gewährt das Amt 15 Quadratmeter extra. Auch Säuglinge zählen als Personen.

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Was passiert, wenn die Kosten unangemessen sind?

Ist die Wohnung zu teuer, fordert das Amt Sie auf, die Kosten zu senken. Innerhalb von sechs Monaten müssen Sie der Aufforderung nachkommen. Nur solange zahlt die Arge die höheren Kosten. Wie Sie die Kosten senken, ist Ihnen überlassen: So dürfen Sie Räume untervermieten oder sich eine günstigere Wohnung suchen.

Die aktive Wohnungssuche ist allerdings dem Amt nachzuweisen. Wer nur im eigenen und vielleicht teuerstem Stadtteil sucht, wird keine Nachsicht erfahren. Auch andere Gebiete sowie öffentlich gefördertes Wohneigentum müssen vom ALG-II-Bezieher in Betracht gezogen werden.

Arbeitslose, die dazu angehalten sind, die Wohnungskosten zu senken, sollten schnell reagieren. Denn: Arge oder Kommune können die Frist von sechs Monaten verkürzen, indem sie dem Hartz-IV-Empfänger eine günstigere Wohnung vermitteln.

Ausnahmen gibt es für Behinderte und Pflegebedürftige. Für sie ist eine Aufforderung zur Kostensenkung oft unzumutbar. Deshalb müssen die Kosten länger als sechs Monate gezahlt werden.

Darf man mich zum Umzug zwingen?

Nein, aber in der Praxis läuft alles auf einen Umzug hinaus. Denn: Spätestens sechs Monate nach Aufforderung zur Kostenminimierung erhalten Sie nicht mehr die volle Summe überwiesen. Der Träger zahlt nur noch bis zur Grenze der Angemessenheit. Was darüber hinaus geht, müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?

Wer plant umzuziehen, muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und die Wohnung fristgerecht kündigen. Eine Aufforderung zur Kostenreduzierung räumt kein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Vermieter ein.

Umzugskosten und Mietkaution übernimmt in der Regel die Arge, vor allem, wenn der Umzug gefordert wurde. Lassen Sie sich die Übernahme der Kosten vorab schriftlich bestätigen.

ALG-II-Empfänger dürfen auch ohne Zustimmung des Amtes umziehen. Ob dann die sogenannten WohnungsbeschaffungskostenZu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören zum Beispiel Genossenschaftsanteile, Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung und Renovierungskosten. gezahlt werden, ist aber nicht sicher.

Wer ein Kind erwartet oder mit dem Partner zusammenzieht, braucht eine größere Wohnung. Das hat höhere Kosten zur Folge und sollte ebenfalls vorab vom zuständigen Träger abgesichert sein. Sonst bleiben Hartz-IV-Empfänger auf den Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten sitzen.

sca/ham/news.de

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