Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Zum Kreis der Bedarfsgemeinschaft gehören Personen, die persönliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zueinander haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben. In einem solchen Fall wird seitens des Staates erwartet, dass die Menschen sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und den Bedarf ihres Lebensunterhalts gemeinsam decken. Insofern sind an entsprechender Stelle immer (Ehe-)Partner und Kinder zu nennen.
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