Wer muss darauf verzichten?
Kein Anrecht auf Wohngeld haben Erstauszubildende, Zivildienst- und Wehrdienstleistende. Diejenigen Antragssteller, die die festgelegte Einkommensgrenze überschreiten, brauchen sich ebenfalls keine Hoffnung auf Wohngeld zu machen. Wird nach Antragsprüfung ein Wohngeldbetrag ermittelt, der unter zehn Euro liegt, dann wird dieser nicht ausgezahlt – auch in diesem Fall geht der Antragssteller leer aus.
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