
Rastanlage Hegau-Ost: Eine Armbanduhr und Uhrenteile zweier namhafter Luxushersteller stellte der ZOLL Mitte März bei der Kontrolle eines in Köln lebenden türkischen Reisenden auf der Rastanlage Hegau-Ost sicher.
Der 44-jährige schlief gerade in seinem Auto, als ihn die Zöllner des Hauptzollamts Singen zur Kontrolle weckten. Auf die Frage zum Verlauf seiner Reise, erteilte der Reisende die Auskunft, er habe Uhrenteile für einen Freund in der Schweiz abgeholt. Weitere anmeldepflichtigen Waren hätte er nicht dabei, so auf Nachfrage der Kontrollbeamten. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fand sich in der Tasche, einer im Kofferraum des Fahrzeugs liegenden Jacken, die Uhr eines namhaften Luxusherstellers.
Weder für die Uhr noch für die Uhrenteile konnte der Reisende einen Nachweis über eine ordnungsgemäße Verzollung erbringen.
"Der Wert der Armbanduhr und der Uhrenteile muss noch ermittelt werden." berichtet Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. "Vergleichbare Uhrenmodelle dieser Marke werden aktuell für einen Preis zwischen 80.000 und 120.000 Euro gehandelt. Erbringt der Besitzer keinen Nachweis über den Wert, werden die Uhr und die Uhrenteile von einem Sachverständigen geschätzt und die Abgaben er-rechnen sich anschließend auf Grundlage der Schätzung".
Gegen den Reisenden wurden ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhr und der Uhrenteile eingeleitet.
Da er keine Sicherheit für die zu erwartenden Abgaben bezahlte konnte, wurden die Uhr und die Uhrenteile sichergestellt. Der derzeitige Zollsatz für Uhren fällt dabei wenig ins Gewicht. Derzeit beträgt der Zollsatz maximal 0,80 Euro pro Stück. Zusätzlich werden aber 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Mit einer strafrechtlichen Ahndung durch das Hauptzollamt Karlsruhe, die das Steuerstrafverfahren übernahm, muss der Reisende ebenfalls rechnen.
Zusatzinformationen:
Für Uhren gilt derzeit ein Zollsatz von 4,5% mindestens 0,3 Euro pro Stück höchstens 0,8 Euro pro Stück. Zusätzlich wird die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% fällig. Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich mindestens von der Summe aus Zollwerts zuzüglich Zollabgaben.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Singen vom 21.04.2025 gegen 09:56 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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