
Uhr / Uhyst
Ein Autofahrer hatte am 7. April 2025 in einer Polizeikontrolle ein unter das Waffengesetz fallendes Messer dabei und musste hierfür eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125,00 Euro zahlen.
Bundespolizisten hatten den 47-jährigen Polen um 15:30 Uhr auf der Autobahn 4 bei Uhyst gestoppt und kontrolliert. Der Mann hatte das Springmesser griffbereit in der Türablage liegen. Es wurde eingezogen und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Ebersbach vom 08.04.2025 gegen 08:25 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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