
Gemeinsam mit dem Zoll, dem Ordnungsamt sowie dem Finanzamt der Stadt Hamm, führte die Polizei am Freitag, 4. April, in den späten Abendstunden umfangreiche Gaststätten- und Personenkontrollen im Stadtgebiet durch.
Die Einsatzkräfte kontrollierten fünf Objekte im Bereich der Ahlener Straße.Die Bilanz:
Durch das Hauptzollamt Bielefeld wurden zwei Strafverfahren eingeleitet:In einem Fall wurden Tabakprodukte ohne Steuerbanderole sichergestellt. Ein Verfahren wegen des Steuerverstoßes wird eingeleitet.In dem anderen Fall wird wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen eine Person ermittelt.
Mitarbeiter des Gewerbe- und Ordnungsamtes leiteten insgesamt 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung und dem Brandschutz und Nichtraucherschutz ein.Beamte des Finanzamtes haben in den Betrieben Kassenprüfungen vorgenommen, die im Nachgang weitere Überprüfungen erfordern.
Wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels leitete die Polizei Hamm drei Strafverfahren ein und stellte in diesem Zusammenhang auch drei Glücksspielautomaten sicher.
Vom späten Abend bis in die Nacht fanden im Anschluss Personen- und Fahrzeugkontrollen in der Waffenverbotszone auf dem Santa-Monica-Platz und der Südstraße statt.Das Ergebnis hier: Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen unnötigem Lärm durch Kfz.
Die Gesamtbilanz zeigt das gute Zusammenwirken der SiKo-Partner. Alle Beteiligten sehen die Erforderlichkeit dieser Kontrollen. Gemeinsam werden die Sicherheitspartner auch zukünftig mit unterschiedlichen Schwerpunkten derartige Einsätze durchführen.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Polizeipräsidium Hamm vom 05.04.2025 gegen 10:11 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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