
Auf dem Flug BT927 aus Vilnius kam es am gestrigen Donnerstag (3. April) zu einem Vorfall, der die Aufmerksamkeit verdient. Ein 55-jähriger israelischer Staatsangehöriger konsumierte während des Landeanflugs unerlaubt eine E-Zigarette, was einen Verstoß gegen die geltenden Sicherheitsbestimmungen darstellt.
Nach der Landung wurde der Mann von Beamten der Bundespolizei am Flughafen München in Empfang genommen. Es wurde eine Anzeige nach dem Luftsicherheitsgesetz erstattet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung konnte er seine Reise nach Israel fortsetzen.
Das Verhalten dieser sogenannten "Unruly Passengers" – also Fluggäste, die sich an Bord nicht regelkonform verhalten und dadurch die Ordnung oder den Ablauf eines Fluges stören – darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Die Bundespolizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – an Bord von Flugzeugen strengstens untersagt ist. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Verstöße konsequent geahndet werden und in Einzelfällen zu Bußgeldern führen können.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion München vom 04.04.2025 gegen 10:51 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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