
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Aktivistin der Letzten Generation gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizeidirektion Berlin nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern (BMIBGebV) abgewiesen.
Die Klägerin hatte sich im Jahr 2022 durch ein Loch im Zaun Zutritt zum Gelände des Flughafens BER verschafft und sich dort mit weiteren Personen auf dem Rollfeld festgeklebt. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Berlin Brandenburg hatte daraufhin verschiedene polizeiliche Maßnahmen eingeleitet, u. a. die intensivere Bestreifung der Umzäunung und den Einsatz eines Polizeihubschraubers.
Aufgrund dessen erließ die Bundespolizeidirektion Berlin gegenüber der Klägerin einen Gebührenbescheid nach der BMIBGebV, mit dem die Kosten der polizeilichen Maßnahmen geltend gemacht wurden. Gegen den Gebührenbescheid klagte die Aktivistin vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Das Gericht folgte schließlich der Argumentation der Bundespolizeidirektion Berlin und hielt die polizeilichen Maßnahmen, insbesondere den Einsatz des Polizeihubschraubers, für angemessen. Auch die daraus resultierende Gebührenerhebung von insgesamt 1.017,74 Euro hielt das Gericht für zutreffend.
Das Vorgehen der Bundespolizei wurde damit in erster Instanz vollumfänglich bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinsichtlich der zwei weiteren Kostenschuldner sind die Festsetzungsverfahren bereits abgeschlossen und die Forderungen sind demzufolge vollstreckbar.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Berlin vom 03.04.2025 gegen 08:00 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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