Polizeimeldungen für Gelsenkirchen, 02.04.2025: Zweifach Gesuchter ergreift Flucht - Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Ein Fall von Betrug wurde aktuell von der Polizei in Gelsenkirchen gemeldet. Was ist bisher bekannt?

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Aktuelle Polizeimeldung: Blaulichtreport Bild: Adobe Stock / Karl-Heinz H

Am gestrigen Abend (1. April) überprüften Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Als dieser vorgab, seinen Personalausweis zu suchen, versuchte er plötzlich zu flüchten. Später stellte sich auch heraus warum der Verdächtige so handelte, denn eine Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Gegen 19:50 Uhr wurden Bundespolizisten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit auf einen 35-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof aufmerksam. Gegenüber den Einsatzkräften gab der deutsche Staatsbürger an, dass sein Personalausweis in seinem Auto sei, welches sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofvorplatzes befinde. Daraufhin begaben sich die Uniformierten gemeinsam mit dem Gelsenkirchener zu seinem Fahrzeug. Während er in seinem PKW augenscheinlich seinen Ausweis suchte, ergriff er plötzlich die Flucht und rannte los. Nach einer kurzen fußläufigen Verfolgung stellten die Einsatzkräfte den Mann und fixierten ihn mit Handfesseln. Anschließend wurde er dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zugeführt.

Vor Ort fanden die Uniformierten eine Krankenversichertenkarte bei dem Mann auf. Mittels eines Datenabgleichs im polizeilichen System stellten die Beamten die Identität des Verdächtigen zweifelsfrei fest. Die Überprüfung ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen mit zwei Haftbefehlen nach dem 35-Jährigen fahnden ließ. Bereits im Juni 2015 verurteilte das Amtsgericht Gelsenkirchen den Mann rechtskräftig, wegen Betrugs, zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten. Nun bestand noch eine Restfreiheitsstrafe von 61 Tagen. Zudem hatte das Amtsgericht Gelsenkirchen Untersuchungshaft gegen den Gesuchten angeordnet, da er verdächtigt wird einen weiteren Betrug begangen zu haben. Demnach soll er über eine Internetplattform im Dezember 2021 ein Smartphone zum Kauf angeboten haben, obwohl er weder willens, noch in der Lage war, die Ware an den Käufer zu übersenden.

Als die Bundespolizisten den Gelsenkirchener mit den Haftbefehlen konfrontierten, wurde dieser panisch, sodass schließlich Rettungssanitäter angefordert wurden. Zudem informierten die Beamten eine Polizeiärztin, die die Gewahrsamsfähigkeit des Gesuchten bestätigte. Infolgedessen führten die Einsatzkräfte den 35-Jährigen in eine Justizvollzuganstalt.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung der Bundespolizeidirektion Sankt vom 02.04.2025 gegen 11:16 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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