
Die Staatsanwaltschaft - Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren - Bielefeld hat gegen die Geschäftsführung einer Franchisenehmerin der Firma Engel & Völkers sowie gegen die Geschäftsführung der Unternehmen der Engel & Völkers Gruppe in Hamburg als Franchisegebergesellschaften ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt durch Beschäftigung von scheinselbständigen Immobilienmaklern bzw. wegen des Verdachts der Beihilfe hierzu geführt. Die Ermittlungen gegen die Geschäftsführung der Franchisegebergesellschaften sind nunmehr insgesamt eingestellt worden. Der Verdacht, dass ein System von Scheinselbständigkeit durch die Franchisegeberin vorgegeben oder gefördert wurde, hat sich nach umfangreichen Ermittlungen nicht bestätigt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beschäftigung von scheinselbständigen Immobilienmaklern auf Ebene der Franchisenehmer werden hingegen fortgeführt, wobei für die betroffenen Lizenznehmer die Unschuldsvermutung gilt.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einer Meldung des Hauptzollamt Bielefeld vom 01.04.2025 gegen 13:32 Uhr. Die Originalmeldung aus dem Blaulichtreport des Presseportals finden Sie hier. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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