
Nach Ladendiebstahl mit Waffen - Bundespolizei nimmt dreifach gesuchten Straftäter fest
Essen (ots) -
Am gestrigen Sonntagnachmittag (30. März) entwendete ein Mann mehrere Riegel in einem Drogeriegeschäft im Essener Hauptbahnhof. Bei der Durchführung der strafprozessualen Maßnahmen fanden die Bundespolizisten ein Messer auf und ermittelten, dass eine Staatsanwaltschaft bereits mit drei Haftbefehlen nach dem Beschuldigten fahnden ließ.
Gegen 17:10 Uhr wurde das Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen über einen Ladendiebstahl in einem ansässigen Drogeriemarkt informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf den Ladendetektiv des Geschäfts und den 42-jährigen Verdächtigen. Zuvor soll der deutsche Staatsbürger mehrere Proteinriegel aus dem Verkaufsregal genommen und diese eingesteckt haben. Anschließend soll er den Kassenbereich passiert haben, ohne die Ware zu bezahlen. Infolgedessen führte der 49-jährige Mitarbeiter den mutmaßlichen Dieb in die Büroräume der Drogeriefiliale. Bei der Durchsuchung des Mannes, welcher sich in einem Rollstuhl befand, fanden die Uniformierten ein zugriffsbereites Wurfmesser in seinem Schoß auf.Wurfmesser bestehen im Gegensatz zu anderen Messertypen normalerweise aus einem einzigen Stück Stahl oder anderem Material und haben keinen Griff. Das Messer besteht aus zwei Teilen: der "Klinge", der geschärften Hälfte des Messers, und dem "Griff", der nicht geschärft ist. Der Griff dient dazu dem Benutzer eine sichere Handhabung des Messers zu ermöglichen und gleichzeitig das Gewicht der Klinge auszugleichen. Auf Nachfrage gab der Wohnungslose an, dass er den Gegenstand zur Selbstverteidigung mit sich führe. Anschließend machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Zur Feststellung seiner Identität machte der Deutsche mündliche Angaben zu seinen Personalien. Ermittlungen zeigten, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits drei Haftbefehle gegen den 42-Jährigen erlassen hatte. Die erste rechtskräftige Verurteilung erfolgte im März 2022 durch das Landgericht Essen, wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls in siebzehn Fällen. Hier bestand eine Restfreiheitsstrafe von 708 Tagen von ursprünglich zwei Jahren. Eine weitere Verurteilung durch das Amtsgericht Essen erfolgte im gleichen Monat, wegen des schweren Diebstahls. Auch hier bestand noch eine Restfreiheitsstrafe von 121 Tagen von ursprünglich einem Jahr. Im Oktober 2022 erfolgte eine letzte rechtskräftige Verurteilung durch das Amtsgericht Essen, wegen Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch in sechs Fällen. Hier wurde der Gesuchte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, von der noch eine Restfreiheitsstrafe von 234 Tagen bestand.
Die Bundespolizisten führten ihn infolgedessen der Dienststelle im Essener Hauptbahnhof zu. Vor Ort bestätigte ein Fingerabdruckscan die Identität des Verurteilten zweifelsfrei.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen forderten die Beamten Rettungssanitäter an, die den 42-Jährigen in Begleitung der Uniformierten, für voraussichtlich 1.063 Tage, der Justizvollzugsanstalt in Essen zuführten. Zudem leiteten die Einsatzkräfte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Diese Meldung wurde am 31.03.2025, 09:12 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Dortmund
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen Dieben in Deutschland, wenn sie erwischt werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
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