
Smartphone entwendet - Bundespolizei ermittelt
Dortmund - Castrop-Rauxel (ots) -
Am Samstagmorgen (29. März) soll ein Unbekannter ein Mobiltelefon an einem Bahnsteig des Dortmunder Hauptbahnhofs an sich genommen haben. Bundespolizisten werteten die Videoaufnahmen aus und sicherten die Lichtbilder des Verdächtigen.
Gegen 6 Uhr suchte eine 23-Jährige die Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Dortmund auf. Sie gab an ihr Smartphone verloren zu haben. Zuletzt habe sie sich auf dem Bahnsteig zu Gleis 23 aufgehalten.Die Einsatzkräfte werteten die Videoaufnahmen der Überwachungskameras aus. Hierbei stellten sie fest, dass die Deutsche sich ca. 20 Minuten zuvor auf dem Bahnsteig befand und dort auf einer Sitzbank mit einem unbekannten Mann sexuelle Handlungen vollzog. Dabei fiel der jungen Frau aus Castrop-Rauxel ihr Mobiltelefon aus der Jackentasche. Wenig später entfernten sich die beiden Beteiligten von der Örtlichkeit. Kurz darauf suchte ein weiterer Mann diese auf, nahm das Handy an sich, entfernte die Schutzhülle und entsorgte die in der Hülle befindlichen Dokumente in einem Mülleimer. Dabei handelt es sich um ein Monatsticket sowie Kinokarten. Diese fanden die Uniformierten wenig später in dem Abfallbehälter. Der Tatverdächtige, welcher die Dienstbekleidung der Deutschen Bahn AG trug, entfernte sich anschließend mit dem Smartphone in unbekannte Richtung.
Die Beamten kontaktierten den Informationsschalter der Deutschen Bahn AG im Hauptbahnhof, jedoch wurde zuvor kein Mobiltelefon dort als Fundsache abgegeben.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung gegen den Unbekannten ein.
Diese Meldung wurde am 30.03.2025, 12:10 Uhr durch die Bundespolizeidirektion Sankt übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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roj/news.de
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