
Darmstadt: Falsche Handwerker ergaunern Geld und Schmuck / Polizei warnt und gibt Tipps
Darmstadt (ots) -
Am Donnerstag (27.3.), gegen 16 Uhr, gaben sich Kriminelle als Handwerker aus und verschafften sich so Zutritt zur Wohnung einer Seniorin in der Gervinusstraße. Unter dem Vorwand, einen Wasserschaden im Inneren der Wohnung reparieren zu wollen, nutzten die Täter die Situation aus und entwendeten Wertsachen der Seniorin.
Die Kriminalpolizei (K21/22) in Darmstadt hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können oder verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich unter der Telefonnummer 06151 / 969 - 0 zu melden.
Um Tatgelegenheiten für Betrugsmaschen zu minimieren, erteilt die Polizei folgende Tipps:
Lassen Sie keinen Handwerker in die Wohnung, welchen Sie nicht selbst bestellt haben.
Seriöse Handwerker können sich ausweisen. Fordern Sie den Handwerker auf, einen entsprechenden Ausweis vorzuzeigen.
Rufen Sie trotz eines angeblichen Notfalles bei der angegebenen Firma (Telefonnummer aus dem Telefonbuch) an und prüfen Sie die Angaben des Handwerkers.
Wenn Sie sich unsicher fühlen oder eine verdächtige Person bemerken, kontaktieren Sie die Polizei unter 110.
Diese Meldung wurde am 28.03.2025, 14:16 Uhr durch das Polizeipräsidium Südhessen übermittelt.
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Kriminalstatistik zu Wohnungseinbruchdiebstahl im Kreis Darmstadt
Einfacher Diebstahl kann nach deutschem Recht mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei schwerem Diebstahl steigt die maximale Strafe auf zehn Jahre. Dazu zählen beispielsweise bandenmäßiger Diebstahl oder Wohnungseinbrüche. Auch das Mitführen einer Waffe kann dazu führen, dass die Strafe höher ausfällt. Wird mit der Waffe gedroht, handelt es sich nicht mehr um Diebstahl, sonder um Raub, dafür sind sogar Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren möglich.
Insgesamt gab es im Jahr 2022 rund 1,8 Millionen Diebstähle. Das bedeutet einen Zuwachs der Diebstahl-Fälle zum Jahr 2021 um 20,0 Prozent.
Rund drei von zehn Diebstählen wurden 2022 aufgeklärt. Allerdings gibt es dabei deutliche Unterschiede je nach Diebstahlart. Sobald Geld gestohlen wird, werden nur 7,9 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Ladendiebstählen sind es 89,8 Prozent. Allerdings werden nicht alle Fälle gemeldet. Gerade bei Ladendiebstählen werden oft nur jene Fälle angezeigt, bei denen der Dieb oder die Diebin bereits erwischt wurde.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten vom Blaulichtreport des Presseportals und Kriminalstatistiken des BKAs generiert. Übermittelt durch news aktuell: Zur Presseportal-Meldung. Um Sie schnellstmöglich zu informieren, werden diese Texte datengetrieben aktualisiert und stichprobenartig kontrolliert. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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